Durch die Abschlussriten wird die Feier
der Eucharistie formal beendet, und wird die Versammlung aufgehoben. Die
Abschlussriten korrespondieren darin den Eröffnungsriten und bilden gemeinsam mit
diesen gleichsam einen Rahmen, in den die beiden Hauptteile der Eucharistiefeier
eingefasst sind.
Kernelement der Abschlussriten ist der
Entlassungsruf. Der Ruf "Ite missa est" ist als formaler Abschluss der Eucharistiefeier
mit Aufhebung der liturgischen Versammlung bereits in den römischen
Ordines belegt. In der gallikanischen Liturgie hingegen blieb das "Benedicamus
Domino" vorherrschend, bis seit dem 11. Jhd. an Tagen mit Gloria das "Ite
missa est", an den übrigen Tagen das "Benedicamus Domino" obligatorisch
wurden. Alternativ zum "Ite missa est" kann seit Oktober 2008 eine der
folgenden Formeln gewählt werden: „Ite ad Evangelium Domini nuntiandum"
(„Gehet hinaus, und verkündet das Evangelium des Herrn“), „Ite in pace,
glorificando vita vestra Dominum" („Gehet hinaus, und verherrlicht den
Herrn mit euren Leben“) und eben „Ite in pace" („Gehet hin in Frieden“).
Bereits seit dem 3./4. Jhd. fand mit der
oratio super populum ein Segensgebet Eingang in die Feier der
Eucharistie. Dieses war vor allem an die Büßer gerichtet, da diese
keinen Anteil am Tisch des Herrn erhielten. Mit der Eingrenzung der
Kirchenbuße auf die Zeit der Quadragesima seit dem 5. Jhd. wurde auch
die oratio super populum auf die Bußzeit beschränkt (Sacramentarium
Gregorianum). Ab dem 7./8. Jhd. ist der Bezug zur Buße entfallen.
Im Unterschied zu den Eröffnungsriten,
denen im Verlauf der Liturgiegeschichte eine beträchtliche Menge an
rituellen Elementen zugewachsen sind, haben die Abschlussriten insgesamt
einen eher kurzen, rahmenartigen Charakter bewahrt. Dies mag dadurch
begünstigt worden sein, dass im Zusammenhang mit dem verbreiteten
Fernbleiben vom Tisch des Herrn viele Gläubige die Kirche bereits kurz
vor oder während der Kommunion des Hauptzelebranten verlassen haben.
Erweiterungen haben sich seit dem
Mittelalter daher vor allem auf der Ebene der Privatgebete des Priesters
ereignet (gratiarum actio post missam). Im Missale von 1570 folgte auf
die Schlussoration direkt der durch Dominus vobiscum eingeleitete
Entlassungsruf Ite missa est - Deo gratias. Daran schloss sich das nun
in den Ritus eingedrungene Gebet Placeat an, eine Bitte ex post um
Annahme des geschehenen Dienstes ("...ut sacrificium ... tibi sit
acceptabile), welches zuvor ein Privatgebet des Priesters auf dem Weg
vom Altar zurück zur Sakristei gewesen war und von nun an am Altar
gebetet wurde. Es folgte der Segen, der zuvor auf dem Weg des Priesters
vom Altar zur Sakristei den Umstehenden im Vorübergehen erteilt worden
war (vgl. in heutiger Zeit Segen des Bischofs während des Auszugs nach
einem Pontifikalamt) und der nun als allgemeiner Segen Eingang in die
Liturgie gefunden hatte. Auch das sog. Schlussevangelium war als ein Akt
des Segens zu verstehen. Die betreffenden Verse des Johannesprologs
wurden tatsächlich nicht nur am Ende der Messe, sondern auch bei anderen
Segensanlässen vorgetragen (z.B. über einen Sterbenden bei der Salbung,
über ein neugetauftes Kind oder beim Wettersegen). Als Schlussevangelium
am Ende der (Privat-)Messe ist der Johannesprolog erstmals 1256 in einem
Ordinarium der Dominikaner belegt. Allmählich setzte sich dieser Brauch
in Mitteleuropa durch und wurde durch Aufnahme in das Missale von 1570
allgemein verbindlich.
Das Missale von 1970 hat die
Abschlussriten von Privatgebeten und sekundären Segenselementen
entlastet. Sie umfassen heute folgende Elemente (Inst.Gen.90):
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Verlautbarungen, Ankündigungen, Hinweise
oder kurze Mitteilungen, die die Versammlung konkret betreffen.
-
Der allgemeine Segen in deprekativer
Form ("Es segne euch...") unter dem Zeichen des Kreuzes. Die
Segensformel wird durch den Dialog "Dominus vobiscum - et cum
spiritu tuo" eingeleitet, welcher dem liturgischen Gruß in den
Eröffnungsriten korrespondiert. Zu bestimmten Anlässen kann anstelle
des allgemeinen Segens das Gebet über das Volk oder eine feierliche
dreigliedrige Segensformel gewählt werden.
-
Der Entlassungsruf "ite missa est" ("missa"
als spätlateinische Form im Sinne von Entlassung), ist im deutschen
Sprachgebrauch in Anlehnung an Mk 5,34 mit "Gehet hin in Frieden -
Dank sei Gott, dem Herrn" widergegeben. Der Entlassungsruf wird
durch den Diakon - ansonsten durch den Hauptzelebranten - an die
Versammlung gerichtet. Der Entlassungsruf markiert den eigentlichen
Abschluss der Eucharistiefeier; er hebt die liturgische Versammlung
auf (er korrespondiert darin der Konstitution der liturgischen
Versammlung in den Eröffnungsriten) und stellt eine Brücke zum
alltäglichen Leben im Glauben her, "damit jeder Gott lobend und
preisend zu seinen guten Werken zurückkehre" (Inst.Gen.90).
-
Der Auszug des liturgischen Dienstes
korrespondiert dem Einzug zu Beginn. Entsprechend der Begrüßung des
Altars folgt nun die Verabschiedung vom Altar. Hauptzelebrant und
assistierende Diakone ehren den Altar durch Kuss, die Konzelebranten
und anderen liturgischen Dienste durch tiefe Verneigung
(Inst.Gen.251). Danach begibt sich der gesamte liturgische Dienst
vom Altar hinweg, normalerweise zurück in die Sakristei.
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