Die Feier der Eucharistie - Abschlussriten (ritus conclusionis)

Durch die Abschlussriten wird die Feier der Eucharistie formal beendet, und wird die Versammlung aufgehoben. Die Abschlussriten korrespondieren darin den Eröffnungsriten und bilden gemeinsam mit diesen gleichsam einen Rahmen, in den die beiden Hauptteile der Eucharistiefeier eingefasst sind.

Kernelement der Abschlussriten ist der Entlassungsruf. Der Ruf "Ite missa est" ist als formaler Abschluss der Eucharistiefeier mit Aufhebung der liturgischen Versammlung bereits in den römischen Ordines belegt. In der gallikanischen Liturgie hingegen blieb das "Benedicamus Domino" vorherrschend, bis seit dem 11. Jhd. an Tagen mit Gloria das "Ite missa est", an den übrigen Tagen das "Benedicamus Domino" obligatorisch wurden. Alternativ zum "Ite missa est" kann seit Oktober 2008 eine der folgenden Formeln gewählt werden: „Ite ad Evangelium Domini nuntiandum" („Gehet hinaus, und verkündet das Evangelium des Herrn“), „Ite in pace, glorificando vita vestra Dominum" („Gehet hinaus, und verherrlicht den Herrn mit euren Leben“) und eben „Ite in pace" („Gehet hin in Frieden“).

Bereits seit dem 3./4. Jhd. fand mit der oratio super populum ein Segensgebet Eingang in die Feier der Eucharistie. Dieses war vor allem an die Büßer gerichtet, da diese keinen Anteil am Tisch des Herrn erhielten. Mit der Eingrenzung der Kirchenbuße auf die Zeit der Quadragesima seit dem 5. Jhd. wurde auch die oratio super populum auf die Bußzeit beschränkt (Sacramentarium Gregorianum). Ab dem 7./8. Jhd. ist der Bezug zur Buße entfallen.

Im Unterschied zu den Eröffnungsriten, denen im Verlauf der Liturgiegeschichte eine beträchtliche Menge an rituellen Elementen zugewachsen sind, haben die Abschlussriten insgesamt einen eher kurzen, rahmenartigen Charakter bewahrt. Dies mag dadurch begünstigt worden sein, dass im Zusammenhang mit dem verbreiteten Fernbleiben vom Tisch des Herrn viele Gläubige die Kirche bereits kurz vor oder während der Kommunion des Hauptzelebranten verlassen haben.

Erweiterungen haben sich seit dem Mittelalter daher vor allem auf der Ebene der Privatgebete des Priesters ereignet (gratiarum actio post missam). Im Missale von 1570 folgte auf die Schlussoration direkt der durch Dominus vobiscum eingeleitete Entlassungsruf Ite missa est - Deo gratias. Daran schloss sich das nun in den Ritus eingedrungene Gebet Placeat an, eine Bitte ex post um Annahme des geschehenen Dienstes ("...ut sacrificium ... tibi sit acceptabile), welches zuvor ein Privatgebet des Priesters auf dem Weg vom Altar zurück zur Sakristei gewesen war und von nun an am Altar gebetet wurde. Es folgte der Segen, der zuvor auf dem Weg des Priesters vom Altar zur Sakristei den Umstehenden im Vorübergehen erteilt worden war (vgl. in heutiger Zeit Segen des Bischofs während des Auszugs nach einem Pontifikalamt) und der nun als allgemeiner Segen Eingang in die Liturgie gefunden hatte. Auch das sog. Schlussevangelium war als ein Akt des Segens zu verstehen. Die betreffenden Verse des Johannesprologs wurden tatsächlich nicht nur am Ende der Messe, sondern auch bei anderen Segensanlässen vorgetragen (z.B. über einen Sterbenden bei der Salbung, über ein neugetauftes Kind oder beim Wettersegen). Als Schlussevangelium am Ende der (Privat-)Messe ist der Johannesprolog erstmals 1256 in einem Ordinarium der Dominikaner belegt. Allmählich setzte sich dieser Brauch in Mitteleuropa durch und wurde durch Aufnahme in das Missale von 1570 allgemein verbindlich.

Das Missale von 1970 hat die Abschlussriten von Privatgebeten und sekundären Segenselementen entlastet. Sie umfassen heute folgende Elemente (Inst.Gen.90):

  • Verlautbarungen, Ankündigungen, Hinweise oder kurze Mitteilungen, die die Versammlung konkret betreffen.

  • Der allgemeine Segen in deprekativer Form ("Es segne euch...") unter dem Zeichen des Kreuzes. Die Segensformel wird durch den Dialog "Dominus vobiscum - et cum spiritu tuo" eingeleitet, welcher dem liturgischen Gruß in den Eröffnungsriten korrespondiert. Zu bestimmten Anlässen kann anstelle des allgemeinen Segens das Gebet über das Volk oder eine feierliche dreigliedrige Segensformel gewählt werden.

  • Der Entlassungsruf "ite missa est" ("missa" als spätlateinische Form im Sinne von Entlassung), ist im deutschen Sprachgebrauch in Anlehnung an Mk 5,34 mit "Gehet hin in Frieden - Dank sei Gott, dem Herrn" widergegeben. Der Entlassungsruf wird durch den Diakon - ansonsten durch den Hauptzelebranten - an die Versammlung gerichtet. Der Entlassungsruf markiert den eigentlichen Abschluss der Eucharistiefeier; er hebt die liturgische Versammlung auf (er korrespondiert darin der Konstitution der liturgischen Versammlung in den Eröffnungsriten) und stellt eine Brücke zum alltäglichen Leben im Glauben her, "damit jeder Gott lobend und preisend zu seinen guten Werken zurückkehre" (Inst.Gen.90).

  • Der Auszug des liturgischen Dienstes korrespondiert dem Einzug zu Beginn. Entsprechend der Begrüßung des Altars folgt nun die Verabschiedung vom Altar. Hauptzelebrant und assistierende Diakone ehren den Altar durch Kuss, die Konzelebranten und anderen liturgischen Dienste durch tiefe Verneigung (Inst.Gen.251). Danach begibt sich der gesamte liturgische Dienst vom Altar hinweg, normalerweise zurück in die Sakristei.

   
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