Lesungen "In den Lesungen werden den Gläubigen der Tisch des Wortes Gottes bereitet und die Schatzkammern der Bibel aufgetan" (Inst.Gen.57; vgl. SC 51). Bereits in der jungen Kirche hat sich analog zur synagogalen Praxis ein Wortgottesdienst mit Schriftlesung und Auslegung etabliert, wobei Auswahl und Anzahl der Lesungen zwischen den einzelnen Ortskirchen variierten. Während in Antiochia auch stets alttestamentliche Lesungen vorgetragen wurden, beschränkte sich etwa die koptische Liturgie auf Lesungen aus den einzelnen Genera des Neuen Testaments (Paulus-Briefe, Katholische Briefe, Apostelgeschichte, Evangelien), während in der römischen Liturgie je eine Lesung aus AT, NT und einem der Evangelien gebräuchlich war. Entsprechend dem Ziel einer Vertiefung des Glaubenslebens hat das Zweite Vatikanische Konzil im Kontext seines Bestrebens, zur Erneuerung der Liturgie beizutragen, die Bedeutung der Heiligen Schrift unterstrichen und eine Neuordnung der Schriftlesungen beschlossen (SC 24; 35; 51; vgl. 92). Im Rahmen der sich anschließenden Liturgiereform wurde ein dreijähriger Lesezyklus für die Sonntage (Lesejahre A - B - C) sowie ein zweijähriger Zyklus für die Wochentage (Jahr I in Jahren mit ungerader Jahreszahl und Jahr II in Jahren mit gerader Jahreszahl) geschaffen (ordo lectionum missae, 1969/1981), so dass innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine Auswahl der "wichtigsten Teile" (SC 51: "praestantior pars") der Heiligen Schrift vorgetragen wird. Konkret kommen so im Rahmen der Leseordnung heute ca. 75% der Texte des NT und 30% der Texte des AT innerhalb der Eucharistiefeier zum Vortrag. Die drei Lesejahre A - B - C sind schwerpunktmäßig jeweils einem der synoptischen Evangelien zugeordnet, aus dem die zur Verkündigung des Evangeliums festgelegten Texte überwiegend ausgewählt sind (A: Matthäus; B: Markus; C: Lukas). Dies gilt vor allem für die Sonntage im Jahreskreis. Die Leseordnung folgt hier dem Prinzip der fortlaufenden Lesung ausgewählter Abschnitte. Die erste Lesung hingegen ist dem Alten Testament entnommen und in inhaltlicher Entsprechung zum jeweiligen Evangelientext ausgewählt, um so den inneren Bezug von Altem und Neuem Testament hervortreten zu lassen. Die zweite Lesung (Epistellesung) folgt diesem Prinzip einer inhaltlich-thematischen Entsprechung nicht. Die Briefe aus dem Neuen Testament sind als fortlaufende Lesung in Auswahl (Bahnlesung) vorgesehen. Sie stehen daher in keinem bewusst gesetzten thematischen Zusammenhang zu den beiden übrigen Lesungen. Zu den Festtagen allerdings sind alle Lesungen nach thematischen Kriterien ausgewählt. ausführliche Beschreibung der Leseordnung Die Lesungen für die einzelnen Sonntage und Wochentage Die Lesungen werden grundsätzlich vom Ambo aus vorgetragen (Inst.Gen.58), der als eigentlicher Funktionsort während der Liturgie des Wortes das lokale Zentrum des liturgischen Geschehens darstellt. Wie der Altar im eucharistischen Teil so steht der Ambo bei der Liturgie des Wortes als Symbol für Christus. Der Ambo ist für den Vortrag der Schriftlesungen, des Antwortpsalms sowie des Exsultet reserviert; jedoch können auch die Homilie und das Allgemeine Gebet von diesem Ort aus erfolgen (Inst.Gen.309). Die erste (und die zweite) Lesung werden durch einen eigenen Dienst, den Lektor, vorgetragen (Inst.Gen.59). Dieser kann, falls kein eigener Kantor zur Verfügung steht, darüber hinaus den Antwortpsalm und, falls kein Diakon an der Feier mitwirkt, auch das Allgemeine Gebet vom Ambo aus vortragen (Inst.Gen.196; 197).
"Ist das Tagesgebet beendet, setzen sich alle. Der Priester kann mit ganz kurzen Worten die Gläubigen in die Liturgie des Wortes einführen. Der Lektor aber geht zum Ambo und trägt aus dem schon vor der Messe dort niedergelegten Lektionar die erste Lesung vor; alle hören sie an. Am Ende spricht der Lektor die Akklamation: Wort des Herrn (Verbum Domini) und alle antworten: Dank sei Gott (Deo gratias)" (Inst.Gen.128). In der kurzen Akklamation erfolgt eine Antwort der Gemeinde auf das an sie ergangene Wort entsprechend der dialogischen Struktur der liturgischen Feier. "Nach jeder Lesung spricht oder singt derjenige, der sie gelesen hat, die Akklamation; hierauf antwortet das versammelte Volk und erweist so dem gläubig und dankbar aufgenommenen Wort Gottes die Ehre" (Inst.Gen.59). Die vormals gebräuchlichen Akklamationseinleitungen, die das Ende der Lesung markieren, "Wort des lebendigen Gottes" oder "Wort Gottes", wurden in der dritten Auflage des Missale zugunsten einer wörtlichen Übersetzung des für die römische Liturgie maßgeblichen lateinischen Textes ("verbum Domini" - "Wort des Herrn") modifiziert. Dem Vortrag der Lesung entspricht auf der Seite des Hörenden die Aufnahme des Wortes Gottes. Dieser Prozess sollte über das aufmerksame Zuhören während der Zeit des Vortrags der Lesung hinausgehen und kann etwa eine zusätzliche kurze Zeit meditativer Stille umfassen, in der alle das Gehörte bedenken (Inst.Gen.128). Dieses antwortende Schweigen dient der besseren Aufnahme des Gehörten, dem Nachklang des vorgetragenen Wortes im Herzen des Einzelnen, auf dass jeder sich ganz vom Wort des Herrn durchdringen lasse, es erwäge und es sich zueigen mache.
Im nachfolgenden Antwortpsalm wird die Antwort auf Gottes Wort explizit, ausführlicher als in der kurzen Akklamation "Dank sei Gott" und mit den Worten des biblischen Buchs der Psalmen vollzogen. Der Antwortpsalm soll der vorangegangenen Lesung inhaltlich korrespondieren; ein entsprechender Psalm ist im Lektionar vorgegeben. Die Ausführung des Antwortpsalms erfolgt idealerweise in gesungener Form durch den eigenen Dienst des Kantors (psalmista seu cantor); steht kein Kantor zur Verfügung, übernimmt der Lektor den Vortrag des Antwortpsalms (Inst.Gen.129). Der Antwortpsalm ist responsorisch strukturiert: Ein kurzer und geeigneter Kehrvers wird vorgetragen und von allen wiederholt. Dann wird der Psalm abschnittsweise (normalerweise in Doppelversen) vorgetragen, woraufhin jeweils der Kehrvers einmal von allen wiederholt wird. Sofern der Psalm nicht in gesungener Weise durch den Kantor vorgetragen wird, kann z.B. zumindest der Kehrvers gesungen werden, während die einzelnen Psalmabschnitte gesprochen zum Vortrag kommen. Insgesamt erscheint jede Form der Rezitation des Antwortpsalms möglich, die dazu geeignet ist, die Betrachtung der Worte der Lesung zu fördern (Inst.Gen.61). Alternativ zum Antwortpsalm kann der Tradition entsprechend das jeweilige Graduale gesungen werden (Inst.Gen.61). Die seit dem 9. Jhd. belegte Bezeichnung "Graduale" wurzelt in der frühen liturgischen Praxis, dass der Kantor zum Antwortgesang nicht alle Stufen am erhöht gelegenen Ambo hinaufgestiegen ist (Ambo < anabainein), da der Ort der Verkündigung des Evangeliums vorbehalten war, sondern das Graduale von einer bestimmten Zwischenstufe aus (gradus) etwa auf halber Höhe vorgetragen hat. zum online-Kantorale
Eine zweite Lesung (Epistel) ist bei der Eucharistiefeier an Sonntagen und zu den Hochfesten vorgesehen. Während der Sonntage im Jahreskreis sind die Briefe aus dem Neuen Testament als fortlaufende Lesung in Auswahl (Bahnlesung) angeordnet. Die Auswahl des Epistelabschnitts steht daher in keinem bewusst gewählten thematischen Zusammenhang zur vorangehenden Ersten Lesung oder zur nachfolgenden Evangelienperikope. Im deutschen Sprachgebiet besteht die rechtlich zulässige Möglichkeit, anstelle der sowohl Ersten als auch Zweiten Lesung nur einen einzigen dieser beiden Texte vorzutragen. Eine derartige Kürzung ist jedoch insofern mit Vorsicht anzuwenden, da sie dem Ziel der gegenwärtigen Leseordnung, der Verkündigung des Wortes Gottes breiten Raum zu geben sowie den Gläubigen den Tisch des Gotteswortes reicher zu bereiten und die Schatzkammer der Bibel weiter aufzutun (SC 51), nur bedingt entspricht. Für den Vortrag der Zweiten Lesung gelten die Bestimmungen und Erwägungen zur Ersten Lesung analog.
Ruf vor dem Evangelium mit Evangelienprozession Nach der Zweiten Lesung oder, falls nur eine Lesung vorgetragen wird, nach dem Antwortpsalm wird mit dem Ruf vor dem Evangelium der Höhepunkt (culmen) der Liturgie des Wortes, d.h. des ersten Hauptteils der Eucharistiefeier, eingeleitet. "Die Versammlung der Gläubigen empfängt und begrüßt den Herrn, der im Evangelium zu ihr sprechen wird, und bekennt singend ihren Glauben" (Inst.Gen.62). Kern dieser Akklamation an Christus den Herrn ist das Halleluja. Lediglich während der österlichen Bußzeit wird im römischen Ritus der österliche Ruf des Halleluja durch einen anderen geeigneten Lob- und Huldigungsruf an Christus ersetzt (z.B. "Lob dir, Christus, König und Erlöser"). Das Halleluja ist der eigentliche Lob- und Preisgesang an Gott. Das Wort "Halleluja" entstammt der biblisch-hebräischen Sprache (vgl. Hallel-Psalmen 113-118). Der erste Wortbestandteil stellt morphologisch einen Imperativ Plural von halal (preisen, verherrlichen) dar, der zweite Wortbestandteil bedeutet eine Verkürzung des Gottesnamens Jahwe. Somit ergibt sich für „Halleluja“ die Bedeutung "Preist Gott", "verherrlicht Gott", "preist Jahwe", "preist den Herrn"! Im Neuen Testament findet sich ein Halleluja-Lobgesang im Buch der Offenbarung: "Danach hörte ich etwas wie den lauten Ruf einer großen Schar im Himmel: Halleluja! Das Heil und die Herrlichkeit und die Macht ist bei unserm Gott. Seine Urteile sind wahr und gerecht. [...] Noch einmal riefen sie: Halleluja! Der Rauch der Stadt steigt auf in alle Ewigkeit. Und die vierundzwanzig Ältesten und die vier Lebewesen fielen nieder vor Gott, der auf dem Thron sitzt, beteten ihn an und riefen: Amen, halleluja! Und eine Stimme kam vom Thron her: Preist unsern Gott, all seine Knechte und alle, die ihn fürchten, Kleine und Große! Da hörte ich etwas wie den Ruf einer großen Schar und wie das Rauschen gewaltiger Wassermassen und wie das Rollen mächtiger Donner: Halleluja! Denn König geworden ist der Herr, unser Gott, der Herrscher über die ganze Schöpfung. Wir wollen uns freuen und jubeln und ihm die Ehre erweisen. Denn gekommen ist die Hochzeit des Lammes und seine Frau hat sich bereit gemacht." (Offb 19,1-7) Im Ruf des Halleluja gipfelt die irdische Feier der Liturgie des Wortes und verbindet sich abbildhaft mit dem immerwährenden Lobgesang der himmlischen Liturgie. Dies unterstreicht den anamnetisch-partizipativen Charakter liturgischen Feierns im Sinne einer vergegenwärtigenden Einbergung in die große Oikonomia, Gottes Großtat der eschatologischen Vollendung; mit Christus ist auch der Mensch und die ganze Schöpfung berufen, auf ewig am Leben Gottes selbst teilzuhaben (Himmel). Gottes Großtat erscheint in der Feier der Eucharistie sakramental verdichtet. Diese ist die realsymbolische Zeichenhandlung schlechthin: anamnetisch-epikletischer Vollzug im Modus eulogischen Gedenkens, worin die Kirche Anteil an der Koinonia Jesu Christi mit dem Vater im Heiligen Geist erbittet und erhält (Aktual- und Realpräsenz). Die Feier der Eucharistie umfasst Gedächtnis, Vergegenwärtigung und Mitvollzug von Leiden, Tod und Auferstehung des Herrn. In ihr wird die wirkmächtige Gegenwart des Herrn zum sakramentalen Ereignis. So verwirklicht die Feier der Eucharistie zusammenfassend den Kern des Mysteriums der Kirche. Im Gesang des Halleluja begrüßt die Kirche Ihren Herrn in höchstmöglicher Freude. Daraus ergeben sich Anforderungen an die praktische Umsetzung. So ist es dem Halleluja-Ruf wesentlich eigen, dass er grundsätzlich gesungen wird. Ein nur gesprochenes Halleluja wäre ein Widerspruch im Vollzug. Kann das Halleluja aus irgendwelchen Gründen nicht gesungen werden, entfällt es (Inst.Gen.63c). Das Halleluja wird von allen in stehender Haltung gesungen als Zeichen der Ehrerbietung und Begrüßung des Herrn. Der Kantor (Kantoren, Schola) stimmt - ggf. nach einem festlichen Orgeleinspiel - das Halleluja an, das von der ganzen Gemeinde aufgegriffen bzw. wiederholt wird. Danach wird der Halleluja-Vers durch Kantor oder Schola vorgetragen. Schließlich wiederholt die ganze versammelte Gemeinde den Gesang des Halleluja. Während des Halleluja-Rufs zum Evangelium erfolgt die Evangelienprozession. Wird Weihrauch verwendet, legt ihn der Vorsteher ein (Inst.Gen.132). Falls ein Diakon seinen Dienst verrichtet, ist dieser hierbei behilflich. Dann verneigt sich der Diakon vor dem Vorsteher und erbittet (iube, Domine, benedicere...) und empfängt (Dominus sit in corde tuo...) den Segen zur Verkündigung des Evangeliums. Ist kein Diakon an der Feier beteiligt, begibt sich der Priester, der das Evangelium verkünden wird, direkt zum Altar, verneigt sich tief und spricht dabei leise "munda cor meum...". "Dann nimmt er das Evangeliar, falls es auf dem Altar liegt, und begibt sich zum Ambo. Vor ihm gehen Ministranten, die das Rauchfass und Kerzen tragen können, während der Priester [Diakon]das Evangeliar etwas erhoben trägt. Die Anwesenden wenden sich dem Ambo zu und erweisen dem Evangelium Christi besondere Verehrung" (Inst.Gen.133). Sonderfall Sequenz: An einigen wenigen Tagen im Kirchenjahr besteht der Brauch, eine sog. Sequenz vor dem Halleluja zu singen. Die Sequenz als eigenständige kirchenmusikalische und literarische Gattung ist in karolingischer Zeit aus den reichen, überströmenden Halleluja-Melismen (Melisma: melodisch reich ausgestaltete Schlußsilbe "a" des "Halleluja" oder des "e" bei "Kyrie"; vgl. Jubilus: textlose Melodie, "bei der das Herz ausdrückt, was es nicht in Worte fassen kann" [Augustinus]) durch Tropierung (Unterlegung des Melismas durch eine Textsilbe pro Melodieton) hervorgegangen. Die fränkisch-germanische Frömmigkeit hat auf diese Weise versucht, greifbarere, gegenständlichere Ausdruckformen zu finden, während das Melisma durch griechisch-orientalisches Verständnis geprägt war. Die Sequenz fand folglich nur in der abendländischen Liturgie Eingang. Sie folgte (< sequi) auf das Graduale und setzte so den Antwortgesang fort. Bis zum Spätmittelalter wurden ca. 5000 Reimsequenzen geschaffen. Diese waren meist aus der Volksfrömmigkeit hervorgegangen und zuweilen zweifelhaften Inhalts. Um aber häretische Einflüsse oder theologische Unzulänglichkeiten aus der Liturgie fernzuhalten, hat das Konzil von Trient (1545-1563) den Gebrauch von Sequenzen erheblich eingeschränkt. Das Missale von 1570 kennt nur noch 4 Sequenzen: Victimae Paschali Laudes (Ostern); Veni Creator Spiritus (Pfingsten); Lada Sion Salvatorem (Fronleichnam); Dies Irae (Requiem/Allerseelen). Das Missale von 1970 sieht nur noch die Sequenzen zu Ostern und Pfingsten vor und lässt fakultativ die Sequenz an Fronleichnam und zum Gedächtnis der Schmerzen Mariens am 15. September (Stabat Mater) zu.
"Am Ambo öffnet der Priester das Buch und spricht mit gefalteten Händen: Der Herr sei mit euch (Dominus vobiscum), worauf das Volk antwortet: Und mit deinem Geiste (Et cum spiritu tuo). Dann: Lesung aus dem heiligen Evangelium (Lectio sancti Evangelii). Dabei bezeichnet er mit dem Daumen das Buch und sich selbst auf Stirn, Mund und Brust mit dem Kreuz, was auch alle anderen tun. Das Volk antwortet mit der Akklamation: Ehre sei dir, o Herr (Gloria tibi, Domine). Wenn Weihrauch verwendet wird, inzensiert der Priester [Diakon] das Buch Dann trägt er das Evangelium vor und spricht am Ende die Akklamation: Evangelium unseres Herrn Jesus Christus (Verbum Domini); alle antworten: Lob sei dir, Christus (Laus tibi, Christe). Der Priester küsst das Buch und spricht still: Durch das Wort des Evangeliums (Per evangelica dicta)" (Inst.Gen.134). Die Akklamation "Lob sei dir Christus", worin die feiernde Gemeinde die Annahme des Wortes und das Bekenntnis zu ihrem Herrn Jesus Christus und zu seinem Evangelium bekräftigt, kann durch Wiederaufnahme der Halleluja-Akklamation eine angemessene Fortsetzung finden (nicht obligatorisch). Die Verkündigung des Evangeliums wird auf diese Weise eingerahmt durch den feierlichen Osterjubel des Halleluja. Wie das Halleluja als Ruf vor dem Evangelium die Prozession mit dem Evangeliar vom Altar zum Ambo begleitet hat, so kann es nun auch die Prozession zum Aufbewahrungsort des Evangeliars für die weitere Dauer der Eucharistiefeier begleiten. "Das Evangeliar kann schließlich zum Kredenztisch oder zu einem anderen geeigneten und würdigen Ort gebracht werden" (Inst.Gen.175) und dort etwa zusammen mit den Leuchtern der Evangelienprozession für alle sichtbar aufbewahrt werden. "Wenn der Diakon einem Bischof dient, bringt er ihm das Buch und reicht es ihm zum Kuss oder er küsst es selbst, wobei er still spricht: Durch das Wort des Evangeliums (Per evangelica dicta). In festlicheren Feiern erteilt der Bischof gegebenenfalls mit dem Evangeliar dem Volk den Segen" (Inst.Gen.175).
Die Homilie nimmt das Wort Gottes aus den Lesungen als primären Bezugspunkt auf (SC 24.52; Inst.Gen.65) und soll durch eine "lebendige Auslegung" (expositione viva) dessen tieferes Verständnis und Wirksamkeit (Inst.Gen.29: plenior intellegentia et efficacitas) unter den versammelten Gläubigen sowie deren Ergriffensein von der Heiligen Schrift (SC 24: vivus sacrae Scripturae affectus) fördern. So werden ausgehend von den Lesungen, indem diese erläutert werden (SC 24: explicantur), schließlich die Geheimnisse des Glaubens und die Zielgrößen des christlichen Lebens herausgestellt (SC 52: ex texto sacro fidei mysteria et normae vitae christianae exponuntur). Die Homilie ragt unter den möglichen Formen der Predigt unterscheidend heraus (can. 767 §1). Sie richtet sich nach innen, an die versammelten Gläubigen innerhalb der eucharistischen Gemeinschaft der Kirche. Sie stellt insofern kein Element missionarischer Verkündigung nach außen dar. Sie gleicht daher mehr einem vertrauensvollen Zuspruch vor dem Hintergrund der Geheimnisse des Glaubens (homilein: miteinander umgehen, Gemeinschaft pflegen) als einem wissenschaftlichen Vortrag, einer Stellungnahme oder einer freien Erzählung. Als solche ist die Homilie Teil der liturgischen Feier selbst (SC 52: pars ipsius liturgiae). Daher darf sie an Sonntagen und gebotenen Festtagen nicht ausgelassen werden, höchstens aus einem schwerwiegenden Grund. An allen übrigen Tagen durch das Jahr ist die Homilie empfohlen; dies betrifft insbesondere die geprägten Zeiten sowie alle Anlässe mit zahlenmäßig stärkerer Gottesdienstteilnahme der Gläubigen (Inst.Gen.66; CIC can. 767). Von diesem Verständnis der Homilie hatte sich die liturgische Praxis vor der Liturgiereform - nachtridentinisch um umfassende Normierung bemüht - überwiegend entfernt, als das freigesprochene (d.h. nicht normierte) Wort aus dem Geschehen der liturgischen Handlung im engeren Sinn herausgelöst (angedeutet z.B. durch Ablegen von Kasel und Manipel, Löschen der Altarkerzen) und in einem eigenen landessprachlichen (also nicht lateinischen) Predigtgottesdienst neben der eigentlichen Liturgie (dieser Predigtgottesdienst wurde zum Hauptgottesdienst bei den reformatorischen Kirchengemeinschaften) ausgeübt wurde. Die Homilie ist Aufgabe des jeweiligen Hauptzelebranten, die er vom Ambo oder vom Vorstehersitz aus verrichtet, nicht jedoch Aufgabe eines eigenen Dienstes. Das geltende Recht lässt jedoch eine Ausnahme von dieser Regel zu, wenn es die Übertragung dieser Aufgabe an einen der Konzelebranten oder an einen der assistierenden Diakon gestattet. Nur in Ausnahmefällen und nur aus gerechtem Grund darf es sich dabei jedoch um einen Kleriker handeln, der an der Eucharistiefeier teilnimmt, ohne selbst zu konzelebrieren bzw. zu assistieren (Inst.Gen.66). Der mancherorts geübte Brauch, dass ein Priester alle "Predigtdienste" an einem Sonntag in einer Kirche oder in einem Pfarreienverband übernimmt, auch wenn er nicht selbst vorsteht, konzelebriert oder assistiert, und womöglich ausschließlich zur Predigt in der Kirche erscheint und nicht wenigstens an der Eucharistiefeier teilnimmt, widerspricht den liturgischen Bestimmungen sowie der Tatsache, dass die Homilie Teil einer einheitlichen, nicht teilbaren liturgischen Handlung ist. Es wird empfohlen, im Anschluss an die Homilie eine kurze Stille zu halten (Inst.Gen.66).
Die kultische Form des verbalen Bekenntnisses zu bestimmten zentralen Geheimnissen des Glaubens - wobei die mysteria fidei stets das mysterium als ganzes repräsentieren - wurzelt in der Feier der Taufe. Nachdem in der Alten Kirche die Katechumenen durch eine zum Teil mehrjährige Zeit hindurch in den Glauben eingeführt worden waren, markierte die Feier der Taufe zusammen mit der Besiegelung durch den Geist und die Teilhabe am eucharistischen Mahl die volle Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche. Durch das dem Akt der Taufe mit Wasser vorangegangene Bekenntnis haben sich die Katechumenen an Christus als ihren Herrn gebunden. Infolge der theologischen Auseinandersetzungen seit dem 4. Jhd. gewannen feste Bekenntnisformeln über die Feier der Taufe hinaus an Bedeutung für das kirchliche Leben, um die eigene Zugehörigkeit zur kirchlichen Glaubensgemeinschaft insbesondere in Abgrenzung gegen vorherrschende Irrlehren offenkundig zu machen. Um derartige Bekenntnisformeln wurde auf Konzilien und Synoden heftig gerungen, meist ohne dass die dahinterstehende Sachfrage abschließend geklärt werden konnte (vgl. Dogmengeschichte, Geschichtlichkeit der Dogmatik und des kirchlichen Lehramts). Die Annahme eines Glaubensbekenntnisses in der entsprechenden Formel wurde entscheidend für den Konsens des Einzelnen mit dem Konzil und damit ggf. auch entscheidend für Verbannung oder den Verbleib im Bischofsamt, zumal Konzilsbeschlüsse (z.B. Nicäa) den Status von Reichsgesetzen erhielten und kirchliche Amtsträger mit dem aufkommenden Staatskirchentum im Römischen Reich per se den Status von Staatsbeamten innehatten. Die Funktion der Bekenntnisformeln hatte sich somit verschoben: vom originär kultischen Kriterium zur Aufnahme in die Kirche hin zum lehramtlich sanktionierten Kriterium für den Verbleib in der Kirche. Die neue Bedeutung der Bekenntnisformeln spiegelte sich im kirchlichen Leben über die Feier der Taufe hinaus. Um seine Rechtgläubigkeit zu demonstrieren, hat Timotheus, 511-517 Patriarch von Konstantinopel, die (nizänische, später erweiterte) Bekenntnisformel in die Eucharistiefeier eingefügt. Diese Gewohnheit wurde schon bald im ganzen byzantinischen Herrschaftsbereich bis hin nach Spanien übernommen. Die Synode von Toledo 589 erließ eine entsprechende Bestimmung. Karl der Große nahm das Glaubensbekenntnis in den Gottesdienst der Pfalzkapelle auf. Heinrich II. (1014-1024) vermisste bei seinem Besuch in Rom in der dortigen Liturgie das Glaubensbekenntnis und wirkte auf Benedikt VIII. (1012-1024) ein, der das Glaubensbekenntnis in den Römischen Ritus für die Eucharistiefeier aufnahm. Zur Anwendung kam dabei der Text des nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses. Da dieser aber besondere Akzente entsprechend der lehramtlichen Schwerpunkte der antiken Konzilien aufweist (Gott-Menschsein Jesu Christi, Heiliger Geist) und keineswegs exklusiv zu verstehen ist, wurde im Zusammenhang mit der Liturgiereform im Missale von 1970 zusätzlich der altkirchliche Text des sog. "Apostolischen Glaubensbekenntnisses" (symbolum apostolorum) als Wahlmöglichkeit aufgenommen. Die Bezeichnung "Symbolon" geht zurück auf die um 400 anzutreffende Meinung (vgl. Rufinus), die zwölf Apostel hätten die einzelnen Glaubensartikel dieser Bekenntnisformel vor ihrem Auseinandergehen in die Missionen zusammengestellt (symballein: zusammenwerfen) bzw. jedem der zwölf Apostel wäre einer von zwölf Glaubensartikeln fest zuzuordnen (Legende aus dem 8. Jhd.). In liturgisch-systematischer Perspektive markiert der Akt des Glaubensbekenntnisses die Antwort im Glauben der feiernden Versammlung auf das an sie ergangene Wort Gottes (Inst.Gen.67). Dabei artikuliert das Credo im Modus des Bekenntnisses, was im Hochgebet anamnetisch im Modus eulogischen Gedenkens vollzogen wird. Das Credo wird an Sonntagen und Hochfesten gesprochen oder gesungen (Inst.Gen.68). Aufgrund der Nichtexklusivität der Credo-Formeln kann auch ein Credo-Lied zum Einsatz kommen. Letzteres ist von einigen Liturgiewissenschaftlern gar empfohlen worden, um eine Verdopplung (Ausdruck des Bekenntnisses im Wort vs. Bekenntnis im feiernden Vollzug des Hochgebets) zu vermeiden.
Im Allgemeinen Gebet ergeht die Antwort der Versammlung, die das an sie ergangene Wort im Glauben angenommen hat, an Gott im Modus der Fürbitte "für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt" (SC 53). Die feiernde Gemeinde steht stellvertretend für die ganze Kirche und für die ganze Welt vor Gott und nimmt so alle Anliegen mit sich hinein in den liturgischen Modus der Teilhabe an Gottes Großtat. Die versammelte Gemeinde nimmt gleichsam an Gottes universalem Heilswillen teil, indem sie intentional mit ihm konform geht und Gottes großes Heilswerk auf die ganze Welt ausgedehnt d.h. die ganze Welt vollendet in Gottes Leben eingeborgen zu werden wünscht. Auf diese Weise übt das Volk Gottes einen priesterlichen Dienst aus (Inst.Gen.69). "Die vorgetragenen
Anliegen sind schlicht, mit kluger Freiheit sowie in wenigen Worten
abzufassen und haben das Gebet der ganzen Gemeinschaft auszudrücken"
(Inst.Gen.71). Als Reihenfolge der Kategorien, in der die einzelnen
Anliegen vor Gott gebracht werden, ist festgelegt (Inst.Gen.70): Der Vorsteher leitet die liturgische Handlung des Allgemeinen Gebets, indem er die versammelte Gemeinde durch eine kurze Aufforderung dazu einlädt sowie das Gebet abschließt (Inst.Gen.71). Vorgetragen werden die Fürbitten durch Diakon, Kantor, Lektor oder eine bzw. mehrere andere Personen aus dem Kreis der feiernden Versammlung. Die Partizipation der ganzen Versammlung kann durch eine gemeinsame Anrufung (gesungener oder gesprochener Fürbittruf) oder durch Gebetsstille zwischen dem Vortrag der einzelnen Anliegen erfolgen (Inst.Gen.71). Das Allgemeine Gebet war bereits in der Alten Kirche gebräuchlich. Zu den einzelnen Gebetseinladungen mit Gebetsstille kam Ende des 4. Jhd. jeweils eine Oration durch den Vorsteher hinzu (vgl. Form der Großen Fürbitten am Karfreitag). Im 5. Jhd. setzte sich von Osten her auch im Westen die Praxis einer Litanei mit einem Ruf des Volkes durch (vgl. Deprecatio Gelasii). Diese entwickelte sich jedoch zum Begleitgesang der Statio- bzw. Einzugsprozessionen, so dass das Allgemeine Gebet seit dem 6. Jhd. aus der römischen Liturgie verschwand.
|
||