Die Feier der Eucharistie - eucharistische Liturgie (liturgia eucharistica)

Mit Beginn des zweiten Hauptteils der Eucharistiefeier verlagert sich das Zentrum der liturgischen Handlung hin zum Altar. Der nun folgende eucharistische Teil steht in einem inneren Zusammenhang mit dem Letzten Abendmahl, das Jesus am Abend vor seinem Leiden und Sterben mit den Seinen gefeiert hat. Die Struktur der eucharistischen Liturgie in ihren vier Kernhandlungen "Brot nehmen" (Gabenbereitung) - "Dankgebet sprechen" (Hochgebet) - "Brotbrechen" - "Darreichen" (Kommunion) entspricht Jesu eigenem Tun, auf welches das Tun der Kirche sich bezieht.

In der Feier der Eucharistie partizipiert die in der feiernden Versammlung repräsentierte Kirche am Herrn. Indem die Kirche hineingenommen ist in Gottes Großtat, ist eben diese insofern in der Kirche repräsentiert, d.h. wirklich vergegenwärtigt (Aktual- und Realpräsenz). Die Feier der Eucharistie umfasst so Gedächtnis, Vergegenwärtigung und Teilhabe an Leiden, Tod und Auferstehung des Herrn sowie an seiner Vollendung in der Herrlichkeit des Vaters. In der Feier der Eucharistie wird die wirkmächtige Gegenwart des Herrn zum sakramentalen Ereignis; in ihr ist Person und Sendung Jesu Christi sakramental verdichtet.

So erscheint die Feier der Eucharistie als die realsymbolische Zeichenhandlung schlechthin: als anamnetisch-epikletischer Vollzug im Modus eucharistisch-eulogischen Gedenkens, worin die Kirche Anteil an Jesus Christus und seiner Gemeinschaft mit dem Vater im Heiligen Geist feierlich erbittet und wirklich erhält (zur theologischen Bedeutung der Eucharistiefeier).

 

 

 
 
 
Gabenbereitung

Die in frühkirchlicher Zeit noch enge Verbindung von eucharistischem Herrenmahl (vgl. 1 Kor 11,20: κυριακὸν δεῖπνον φαγεῖν) und gemeinschaftlichem Sättigungsmahl als Ausdruck der Agape untereinander (vgl. Gemeinde von Korinth; Did. IX, X) führte dazu, dass die Teilnehmer Naturalien mit zur Gemeindeversammlung brachten. Auch nach der baldigen Trennung von Herrenmahl und Sättigungsmahl blieb diese Praxis bestehen. In Antiochia etwa legten die Gläubigen die mitgebrachten Naturalgaben bei der Ankunft in einem dafür vorgesehenen Bereich ab, aus deren Menge dann Diakone Brot und Wein für das eucharistische Mahl nahmen und zum Altar brachten (vgl. Großer Einzug der byzantinischen Liturgie). Diese Gabenprozession unterschied sich trotz äußerer Entsprechungen wesentlich von den antik-heidnischen Opferprozessionen zu den Altären der Götter, bei denen die mitgeführten Gaben schon selbst das Opfer darstellten (Opfergang), während es im Herrenmahl einzig um Christus (in-über den Gaben) zu tun ist. Mit der Zeit wurde die eigentlich rein technisch-praktisch ausgerichtete Gabenprozession von ihrer Hinordnung auf das Herrenmahl her interpretiert (vgl. Irenäus) und erhielt so de facto eine gewisse Eigenbedeutung, die gemäß fränkisch-germanischem Verständnis im Sinne opfernden Darbringens "für" ausgedeutet wurde. Seit karolingischer Zeit fand sich die Bezeichnung "hostia" (vgl. Opfertier, Schlachtopfer) anstelle von "oblata", worin bereits auf der Ebene der eucharistischen Gaben ein bestimmtes Opferverständnis zum Ausdruck gekommen ist.

Mit dem Abrücken vom Gebrauch alltäglich-gewöhnlichen Brotes (Ambrosius: panis usitatus) für das eucharistische Mahl wurde die Gabenprozession im Westen seit dem Mittelalter obsolet, da mitgebrachtes Brot für die Feier der Eucharistie nicht mehr als geeignet galt. Nach Kontroversen seit der Antike hat sich im Abendland in Anlehnung an die jüdische Pessachfeier die Verwendung ungesäuerten Brotes (Azyma, hebr. מצה) im 9./10. Jhd. durchgesetzt, während die Kirchen des Ostens unter dem im NT verwendeten Begriff ἄρτος (artos) weiterhin alltagsgebräuchliches und damit gesäuertes Brot verstanden.

An die Stelle der weggefallenen Gabenprozession trat eine vom germanischen Opfergedanken her inspirierte Gabenbereitung mit eigenen Darbringungsgebeten („Kleiner Kanon“). Ihre Gaben brachten die Gläubigen auch weiterhin, nun allerdings als direkte Zuwendung für den Lebensunterhalt des Priesters, um gemäß germanischem Opfer- und Vertragsverständnis im Gegenzug Anteil an der aus der Messfeier vermittelten Gnadengabe zu erhalten (mittelalterliches Stipendienwesen).

Die äußere Gestalt des für die Feier der Eucharistie gebrauchten Brotes wandelte sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Moments der anschauenden Verehrung (Schaufrömmigkeit) zur besonderen Form einer eigens gefertigten runden "Hostie" und unterschied sich damit auch optisch von gewöhnlichem Brot. Die Priesterhostie wurde zur besseren Sichtbarkeit auch auf größere Entfernungen und aufgrund der Erfordernis, das Brot im Kommunionteil brechen zu müssen, vergrößert gestaltet. Die übrigen Hostien erhielten eine mundgerechte Größe, um ein Brotbrechen zu vermeiden und so zu verhindern, dass jegliche Partikel verlorengehen.

Die gegenwärtigen Bestimmungen richten die Aufmerksamkeit wieder stärker hin auf den Zeichencharakter: "Die Zeichenhaftigkeit verlangt, dass die Materie der Eucharistiefeier tatsächlich als Speise erkennbar ist. Daher soll das eucharistische Brot, auch wenn es ungesäuert ist und in der herkömmlichen Form bereitet wird, so beschaffen sein, dass der Priester in einer mit dem Volk gefeierten Messe die Hostie wirklich in mehrere Teile brechen und diese wenigstens einigen Gläubigen reichen kann" (Inst.Gen.321). Auch wenn kleine Hostien Verwendung finden, die ja nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, kann der Gebrauch der verbreitet zum Einsatz kommenden sog. Brothostien die Wiedererkennbarkeit der Materie als Speise unterstützen. Es sind ja tatsächlich Brot, Wein und Wasser, die bei der Feier der Eucharistie Verwendung finden (Inst.Gen.319; vgl. CIC can.924 §1). Hierfür gelten folgende Bestimmungen: Das Brot muss aus reinem Weizenmehl, ungesäuert und noch frisch sein (Inst.Gen.320; can.924 §2; 926). Der Wein muss aus Trauben vom Gewächs des Weinstocks gewonnen sowie naturrein (unvermischt, ohne Zusatzstoffe) und unverdorben sein (Inst.Gen.322; can.924 §3).

Die gegenwärtige liturgische Ordnung sieht wieder eine Gabenprozession vor und knüpft damit an die altkirchliche Form an. "Angemessenerweise werden Brot und Wein von den Gläubigen dargereicht, vom Priester aber oder von einem Diakon an einem geeigneten Ort entgegengenommen, um zum Altar gebracht zu werden. Wenn auch die Gläubigen das Brot und den Wein, die für die Liturgie bestimmt sind, nicht mehr wie früher selbst mitbringen, behält der Ritus, sie nach vorne zu tragen, doch Aussagekraft und geistliche Bedeutung" (Inst.Gen.73). Diese Form der Gabenprozession setzt jedoch eine gewisse Relation der Gläubigen zu den Gaben voraus, wenn diese die Gaben gleichsam aus ihrer Mitte heraus darbieten sollen. Da ja keine Naturalgaben von zu Hause mitgebracht werden, aus deren Mitte Brot und Wein für die Eucharistiefeier genommen würden, stellt z.B. das Einlegen von Hostien in eine Schale durch die einzelnen Gläubigen beim Betreten der Kirche eine mögliche Form dar, an der Bereitung (d.h. Bereitstellung) des Brotes teilzunehmen, um es dann zu Beginn des eucharistischen Teils in einer Gabenprozession sichtbar herbei zu bringen. Bei der heute verbreiteten Geldkollekte hingegen erscheint ein direkter Bezug zur Eucharistiefeier nicht gegeben. Eine Großform der Gabenprozession mit besonderen Gaben (z.B. Symbole für konkrete mildtätige Projekte, Gaben für die Bedürfnisse der Kirche und der Armen), in deren Rahmen auch Brot und Wein herebeigebracht werden, stellt eine erweiterte Möglichkeit für besondere Anlässe dar(z.B. Bischofsmesse, Hochfeste).

Zu  Beginn des eucharistischen Teils wird der noch leere Altar für die eucharistische Liturgie (vor)bereitet, indem Korporale, Kelchtuch, Palla und Missale sowie ggf. ein Mikrofon durch einen Akolythen oder einen anderen Laien auf dem Altar in Position gebracht werden (Inst.Gen.139; 178). Sind Diakone an der liturgischen Feier beteiligt, nehmen diese Brot und Wein entgegen, kümmern sich um die sakralen Gefäße (ggf. zusätzliche Hostienschalen) und bereiten den Kelch an der Kredenz mit Wein und etwas Wasser. Der Vorsteher bleibt währenddessen am Sitz und tritt erst jetzt an den Altar (Inst.Gen.178). Sind keine Diakone beteiligt, übernimmt der Vorsteher selbst diese Aufgaben (Inst.Gen.140). Der Brauch, Wein mit Wasser zu mischen, entspricht antiker Gepflogenheit. Eine darüber hinausgehende zeichenhafte Ausdeutung dieses Vorgangs im Sinne der Verbindung des Volkes mit Christus wird seit Cyprian von Karthago (um 200-258) überliefert.

In der Mitte des Altares stehend, nimmt der Vorsteher nacheinander Brot und Kelch und bringt diese, jeweils leicht erhoben gehalten, mit einer festen Segensformel vor Gott (Inst.Gen.141; 142). Dies erfolgt normalerweise in nur halblauter Weise ("submissa voce"; vgl. ordo missae n.23). Sofern nicht gesungen wird, kann diese aber auch laut gesprochen werden. In diesem Fall kann der die Formel jeweils abschließende Lobpreis ("Gepriesen bist du in Ewigkeit, Herr unser Gott") fakultativ als Akklamation durch die ganze Versammlung gesprochen werden (Inst.Gen.142). Die ursprüngliche, ein Jahrtausend lang währende Praxis, Brot und Kelch ohne weitere Gebete und Handlungen lediglich bereitzustellen für die anschließende Anaphora (Hochgebet), worin ja die Darbringung geschieht, wurde etwa seit dem 9. Jhd. in Gallien durch priesterliche Darbringungsgebete (Intentionen "für") überlagert. Im Westen hat sich so ein ausführlicher Ritus zur Gabenbereitung entwickelt, der dem Römischen Kanon des Hochgebets wenn auch in Kurzform innerlich entsprach (oblatio; Epiklese; Anamnese; intercessio) und daher mitunter als sog. „kleiner Kanon“ bezeichnet wurde. Das Missale von 1970 hat diesen Ritus zur besseren Vermeidung einer Verdopplung in Anlehnung an den jüdischen und frühchristlichen Segenslobpreis (bəraka), umgestaltet. Allerdings stellt auch diese Form eine gewisse Verdopplung dar, insofern der Lobpreis Gottes und die Darbringung der Gaben vor sein Angesicht, auf dass sie Brot des Lebens und Kelch des Heiles werden, sich im Vollzug des Hochgebets ereignen.

Nach den Segensformeln über Brot und Kelch verneigt sich der Vorsteher tief und spricht dabei still das Gebet In spiritu humilitatis (Inst.Gen.143). Wird Weihrauch verwendet (Inst.Gen.276; 277), erfolgt jetzt die Inzensierung der Gaben und des Altars sowie des Kreuzes durch den Vorsteher, sowie anschließend die Inzensierung des Vorstehers und der ganzen Versammlung durch einen Diakon bzw. einen anderen Dienst (Inst.Gen.75; 144). Der Weihrauch versinnbildlicht die zu Gott aufsteigenden Gebete der Kirche (Offb 8,3-4; Ps 141,2). Nach der Inzens, ansonsten direkt nach dem vorangegangenen Gebet, erfolgt an der Seite des Altares stehend die rituelle Händewaschung (Lavabo) des Vorstehers (Inst.Gen.76; 145; Ps 51,4).

Das Gabengebet (oratio super oblata) ist ein Präsidialgebet, d.h. es wird durch den Vorsteher gesprochen bzw. gesungen, der in seiner Amtsfunktion Christus als den eigentlichen Vorsteher der Versammlung repräsentiert und der sich in diesem Gebetsakt im Namen der ganzen Kirche an Gott, den Vater, richtet. Wie alle Präsidialgebete wird auch das Gabengebet laut vorgetragen. Es ist also kein Stillgebet, wie dies zu gewissen Zeiten vollzogen wurde. Die frühere Bezeichnung "secreta" steht auch nicht für den stillen Vollzug dieses Gebets, sondern stellt eine Kurzform der Bezeichnung "oratio super oblata secreta" (d.h. Gebet über die ausgeschiedenen d.h. die für die Gabenprozession aus der Menge der mitgebrachten Naturalien ausgewählten Gaben) dar.  Das Gabengebet fasst den Sinn der vorangegangenen Handlungen zusammen und entspricht in dieser zusammenfassenden Eigenschaft dem Charakter des Tagesgebets sowie des Schlussgebets. Dabei ergibt sich folgender Aufbau:

  • Gebetseinladung durch den Vorsteher

  • zusammenfassende durch den Vorsteher laut vorgetragene Oration
    mit folgendem Aufbau:
    - Anrede Gottes mit erweiterter Prädikation,
    - Anliegen / Bitte
    - einfacher Gebetsschluss ("christologische Mittlerformel", "Ewigkeitsformel")

  • Amen-Akklamation der ganzen Gemeinde, die das Gebet auf diese Weise als ihr eigenes bekundet.

Die Gebetseinladung "Orate fratres" ("Betet, Brüder und Schwestern") ist eine seit dem 9. Jhd. bezeugte gallische Einfügung in den Römischen Ritus und steht im Kontext der expliziten Darbringungsgebete, die zu jener Zeit die wortlose Gabenprozession, die dem Hochgebet vorausging, überlagerten. Dabei war das "Orate fratres" zunächst an die mitfeiernden Kleriker im Altarraum gerichtet. Die Bezeichnung "mein und euer Opfer" weist auf die hinzugefügten eigenen Gaben des Zelebranten hin. Das sich heutzutage wie eine Antwort daran anschließende "Suscipiat" ("Der Herr nehme das Opfer an") ist späteren Ursprungs; es stammt aus Italien und wurde in das Missale von 1570 aufgenommen. Anfänglich nur durch die Altardiener gesprochen, wurde das Suscipiat im Kontext der liturgischen Bewegung als Moment der aktiven Beteiligung der ganzen Gemeinde interpretiert und so von allen gesprochen. Im Rahmen der Liturgiereform war geplant, den Abschnitt Orate fratres - Suscipiat im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Ritus der Gabenbereitung gänzlich abzuschaffen, jedoch wurde es im Missale von 1970 fakultativ als Form C beibehalten und mit der 3. Auflage des lateinischen Missale 2002 (ordo missae n.29; Inst.Gen.146) gar als reguläre Form der Gebetseinladung zum Gabengebet vorgelegt.

Das Gabengebet bereitet das Eucharistische Hochgebet unmittelbar vor und führt so zu diesem hin. Daher treten die Konzelebranten zum Ende des Gabengebets an den Altar hinzu (Inst.Gen.215).

 

Eucharistisches Hochgebet

Das Eucharistische Hochgebet steht im Zentrum der eucharistischen Liturgie. In dessen Vollzug gipfelt der Lobpreis an Gott in dankbarer Bezugnahme (Anamnesis) auf seine Großtat (Oikonomia)vom Anbeginn der Schöpfung bis zur Vollendung in Herrlichkeit und bezieht sich auf das Christusereignis, insbesondere auf das Pascha-Mysterium Jesu Christi als die konstitutive Mitte dieser Großtat. Dabei knüpft das Eucharistische Hochgebet an das letzte Abendmahl Jesu mit den Seinen der inneren Wirklichkeit nach unmittelbar an.

Die frühen Eucharistiegebete nahmen die Form der bəraka auf (ברך/barak: segnen, mit heilvoller Kraft begaben, loben, preisen) und überformen diese in christlichem Sinn. Das kultisch geprägte jüdische Mahl begann stets mit einer eher kurzen bəraka über das Brot, bei der im Zusammenhang mit dem Tränenbrot der Bitternisse in der Geschichte Israels gedacht wurde, und endete mit einer ausführlicheren bəraka über den Becher mit Wein, wobei Gott im Hinblick auf seine geschichtlich wirksam gewordenen Großtaten gepriesen wurde. Die bəraka über den Kelch folgte einem festen Schema beginnend mit einem einleitenden Dialog zwischen dem Hausvater und allen anderen, woran sich ein lobpreisendes Dankgebet in vier Teilen anschloss. Eigene Erweiterungen innerhalb dieser Struktur waren verbreitet. So konnte auch Jesus im Mahl mit den Seinen durch eigene Erweiterungen einen spezifischen Akzent setzen (vgl. Deuteworte), an den die frühen Christen unter dem Eindruck von Jesu Verherrlichung ihrerseits angeknüpft und dabei verstärkt christologische Aspekte berücksichtigt haben. Ausgehend von der bəraka über den Becher mit Wein wurde so die bəraka über das Brot wohl schon sehr bald  (nach 40) mit jener am Ende des (Sättigungs-)Mahles zusammengefasst und textlich auf jene abgestimmt (Doppelhandlung). Die Überlieferung der Didaché (Kap. IX, X) bezeugt eine solche christlich erweiterte Form der jüdischen bəraka, deren Grundform auch nach der Trennung der Eucharistie vom Sättigungsmahl in nachapostolischer Zeit für die weiteren Entwicklungen maßgeblich blieb. Neben der Form der bəraka mit den Gaben von Brot und Wein ist auch die damit verbundene Christusanamnese sowie das "Realgedächtnis" für die Eucharistiefeier konstitutiv: Das Verständnis der Feier als Repräsentation von Gottes Handeln (Großtat, Oikonomia, Heil) im je-jetzt der Feier aufgrund des partizipativen Hineingehobenseins der liturgischen Feier in das Ursprungsgeschehen selbst.

Das Hochgebet wurde, wenngleich einer traditionsgegebenen Ordnung folgend, durch den Vorsteher in freier Gebetsrede (oratio) vorgetragen (Präsidialgebet). Die Gabe der oratio gehörte insofern seit den Anfängen zu den unverzichtbaren Kernkompetenzen (Charisma) eines Vorstehers. Zugleich aber gewährleisteten Tradition und das Prinzip der Kollegialität eine provinzübergreifende Kontinuität (≠ Uniformität) in der Gestalt des Hochgebets. In der Traditio Apostolica (um 215) ist eine sehr frühe Umschreibung des Hochgebets überliefert. Im Zusammenhang mit den christologischen und trinitätstheologischen Auseinandersetzungen im Kontext der sich entwickelnden Reichskirche erstarkte jedoch die Bestrebung, den Text des Hochgebets aufgrund seiner de facto normativen Kraft für das Glaubensleben der Kirche (zum Zusammenhang "lex orandi" - "lex credendi" vgl. Indiculus DH 246: "sacramenta [...] in omni ecclesia catholica uniformiter celebrantur, ut legem credendi lex statuat supplicandi") selbst zu normieren. Die Bezeichnung "Canon" (Richtschnur) für die seit Mitte des 4. Jhd. im Westen entstandene, seit der Zeit Gregor I. (um 540-604) fast unverändert gebliebene Form des Hochgebets ("Canon actionis gratiarum", sog. Canon Romanus) artikuliert einen eher normativ-äußerlichen Aspekt, während die alte griechische Bezeichnung "Anaphora" (Emportragung) in inhaltlicher Perspektive die innere Dynamik der eucharistisch-liturgischen Handlung zum Ausdruck bringt.

Die verschiedenen Bezeichnungen für das, worum es im Hochgebet eigentlich geht (ברך / εὐλογεῖν / benedicere / lobpreisen, segnen ; הודה / εὐχαριστεῖν / gratias agere / danksagen), entsprechen einander.  Beide Worte waren kumulativ oder alternativ als Gebetsanfang unter Juden verbreitet. Die Christen allerdings gaben dem Wort εὐχαριστεῖν den Vorzug. Das Wort εὐλογεῖν hingegen erfuhr einen Bedeutungswandel und wurde in Bittgebeten gebräuchlich, in denen man von Gott Segen erfleht. Bereits in den frühen Zeugnissen der Didaché oder der Apostolischen Konstitutionen begegnet der Vorrang der Danksagung, in die der Lobpreis einbezogen erscheint. Das in der Traditio Apostolica überlieferte Hochgebet setzt ohne vorausgehenden Lobpreis unmittelbar mit der (anamnetischen) Danksagung ein. Im Vollzug des eucharistischen Hochgebets begegnen die dankbare Bezugnahme auf Gottes Machterweise in der Geschichte (Anamnese) und die darauf gründende bittende Zuversicht der Anrufung (Epiklese) in der großen, den Lobpreis Gottes (Eulogie) einbergenden Danksagung (Eucharistie) innerlich verbunden. Im einzelnen lassen sich schematisch folgende Elemente differenzieren:

  • Die Präfation eröffnet die große Danksagung an Gott im Modus einer hymnisch-feierlichen - sinnvollerweise gesungenen - Proklamation seiner Großtat. Dabei ist sie keine "Vorrede" (prae-fari), auf die das Eigentliche erst folgen würde, sondern bereits Anfang des eucharistischen Hochgebets selbst. Die irrtümliche, zeitweise vorherrschende Auffassung, die Präfation sei eine Vorrede zum Hochgebet, wurde allerdings im Westen durch eine gewisse Separation der Präfation vom Hochgebet seit der Spätantike gestützt. Die Entwicklung des Sanctus hin zu einer Volksakklamation führte zu einer Unterbrechung in der anamnetisch-doxologischen Preisung des Hochgebets. Dabei behielt die Präfation den anamnetisch-doxologischen Charakter bei und gewann eine Eigenständigkeit gegenüber den Abschnitten, die auf das Sanctus folgten, die teilweise einen anderen Akzent erhielten und die im "Canon Romanus" (vgl. Hochgebet I) zusammengefasst wurden. Während letzterer mit Ausnahme gewisser Einschübe im Westen seit dem 4.-6. Jhd. als feststehend galt, konnte die Präfation thematisch variieren. Im Unterschied zum griechischen Hochgebet, in welchem die Präfation fest eingebunden war, daher unveränderlich blieb und inhaltlich die ganze Oikonomia umfasste, ließ die römische Liturgie des Westens Präfationen zu, die sich jeweils in besonderer Weise auf einzelne Aspekte der Heilsgeschichte bezogen. Diese Struktur ist bis heute prägend geblieben.
    Entsprechend dem Kirchenjahr bzw. dem Festgeheimnis des Tages wird in der Präfation der lobpreisende Dank für Gottes Großtat im römischen Ritus anhand eines konkreten heilsgeschichtlichen Motivs entfaltet. Daher stehen in der lateinischen Ausgabe des Missale heute mehr als 80 Präfationen zur Auswahl. Im ältesten überlieferten römischen Sakramentar, dem Sacramentum Leonianum (um 550), fanden sich 267 Präfationen. Diese Fülle reduzierte sich in fränkischer Zeit im Kontext einer Vereinheitlichung der ortsspezifischen liturgischen Traditionen auf nur noch 14 (im Hadrianum) bzw. 7 Präfationen. In der ersten Hälfte des 20. Jhd. sind weitere Präfationen entsprechend den neu hinzugekommenen Festgeheimnissen entstanden (Christkönig, Herz Jesu, Josef, Verstorbene). Erst im Missale von 1970 wurde die Anzahl der Präfationen allerdings so erweitert, dass die Proklamation von Gottes Großtat durch das gesamte Kirchenjahr jeweils sehr spezifisch zum Ausdruck gebracht werden kann.
    Die Präfation beginnt mit einem einleitenden Dialog in drei Teilen. Das dialogische Moment geht zurück auf die bəraka über den Becher mit Wein zum Nachtischgebet am Ende des jüdischen Mahles. Struktur, Text und Bedeutung des Dialogs wurden dabei jedoch ins Christliche transformiert. Der Einleitungsdialog der Präfation besitzt drei Teile: 1. "Der Herr sei mit euch - und mit deinem Geiste" bringt einen wechselseitiger dialogischen Zuspruch der pneumatischen Gegenwart des in der Herrlichkeit des Vaters erhöhten Herrn Jesus Christus in seiner Kirche sowie explizit das im wortführenden Vorsteher gegenwärtig-wirksame Pneuma zum Ausdruck, worin allein er im Vollzug des Hochgebets in persona Christi zu handeln vermag. 2. "Erhebet die Herzen - wir haben sie beim Herrn" markiert gleichsam einen Übergang zur Teilnahme an der himmlischen Liturgie, zu der die Versammlung eingeladen wird. Die Gemeinde bekundet aktiv ihre Teilhabe daran. 3. "Lasset uns danken dem Herrn, unserem Gott - das ist würdig und recht" formuliert einen einladenden Aufruf zu dem sich nun anhebenden großen Dankgebet, dem eucharistischen Hochgebet, wobei der Aspekt der lobpreisenden Danksagung in der Präfation in besonderer Weise zum Ausdruck kommt. Die Versammlung nimmt den Aufruf zur Danksagung an, bekräftigt dies durch Akklamation und äußert so ihre zustimmende Teilhabe am eucharistischen Lobpreis, den der Vorsteher stellvertretend für die ganze Kirche mit Christus, ihrem Haupt, an den Vater gerichtet zum Ausdruck bringt.
    Diese Bekräftigung greift der Vorsteher mit den Worten der Präfation "in Wahrheit ist es würdig und recht" direkt auf und führt als Grund dieses Dankes hinein in die doxologische Proklamation von Gottes Großtat (Hauptteil der Präfation). Die Kirche lobpreist Gott für seine Herrlichkeit, dankt ihm für sein Wirken und singt im Zusammenklang irdischer und himmlischer Liturgie seinen Lobpreis. Daher schließt die Präfation mit der ausdrücklichen Konsequenz: "Darum preisen wir dich mit den Chören der Engel und singen das Lob deiner Herrlichkeit" (Var.).

  • Die Präfation mündet unmittelbar in die Akklamation des Sanctus, die in der römischen Liturgie nunmehr grundsätzlich von der ganzen Versammlung zu vollziehen ist: „Heilig, heilig, heilig“. Der hymnisch zusammengesetzte Text des Sanctus greift in einem ersten Teil die Verherrlichung Gottes nach Jes 6,3 sowie Offb 4,8 auf und preist diesen aufgrund seines Gott-seins in unüberbietbarer Weise (Dominus Deus Səbaoth/צבאות) sowie für die umfassende Gegenwart seiner Herrlichkeit (כבוֹד/kabod/δόξα), die auch jetzt im Vollzug des eucharistischen Hochgebetes waltet.
    Das Sanctus ist während des 3./4. Jhd. vom Osten her zu einem Bestandteil des Hochgebets geworden. Parallel vollzog sich eine vergleichbare Entwicklung im jüdischen Gottesdienst mit der Rezitation der qədussa. Das Sanctus, zunächst integraler und unveränderlicher Bestandteil des griechischen Hochgebetes, hat sich im Kontext der Herausbildung einer betont lateinischen Liturgie des Westens seit dem 4./5. Jhd. (vgl. Betonung einer stadtrömisch-lateinischen Eigenidentität gegenüber dem neuen griechischsprachigen Reichszentrum Konstantinopel im Osten) zu einer Akklamation gewandelt, in die das ganze Volk einzustimmen pflegte.
    Der sich direkt anschließende Benedictus-Teil (vgl. Ps 118,26; Mt 21,9) besteht aus einer Anrufung des Messias. Er ist erst in Gallien mit dem Sanctus verbunden und im 7. Jhd. in die römische Liturgie übernommen worden.
    Beide Teile des Sanctus werden jeweils mit dem Hosanna-Ruf (Ps 118,25:
    הושיעה נא; hilf doch!vgl. Mk 11,9-10; Mt 21,9) beschlossen. Dieser stellt einen Huldigungsruf an Jahwe dar und entspricht insofern sinngemäß dem Ruf des Kyrie eleison aus den Eröffnungsriten, wobei die Anrufung nun im Hochgebet an den Vater gerichtet ist, während in den Eröffnungsriten Jesus Christus als Kyrios angerufen wird. Im Hosanna-Ruf wird Gott als der in der Feier der Eucharistie Gegenwärtige und Wirksame begrüßt.

  • Im Postsanctus greift der Vorsteher die Verherrlichung aus der Sanctus-Akklamation auf, setzt den anamnetischen Teil je nach Hochgebetstext mehr oder weniger ausführlich fort und leitet über zur (Wandlungs-)Epiklese. Am kürzesten spricht hier Hochgebet II: "Ja, du bist heilig, großer Gott, du bist der Quell aller Heiligkeit. Darum bitten wir dich:". Die Hochgebete III und IV führen den anamnetischen Lobpreis dagegen weiter aus. Das Hochgebet I, das einen anderen Aufbau hat, verfügt über kein Postsanctus, sondern geht gleich in den epikletischen Teil über.

  • In der Epiklese mit der Bitte um die Heiligung der Gaben von Brot und Wein durch die Gabe des Geistes (sog. Wandlungsepiklese) "erfleht die Kirche durch besondere Anrufungen die Kraft des Heiligen Geistes, damit die von Menschen dargebrachten Gaben konsekriert, das heißt, Leib und Blut Christi werden und damit die makellose Opfergabe, die in der Kommunion empfangen wird, denen zum Heil gereiche, die daran Anteil erhalten" (Inst.Gen.79c). In dieser Epiklese erfleht die Kirche Gottes heiligend-konsekratorisches Wirken, da sie die Feier der Eucharistie nicht rein auf Basis anamnetisch-erinnernden Gedächtnisses aus eigener Kraft zu vollziehen vermag, sondern die sakramentale Wirklichkeit menschlichem Tun wesentlich entzogen ist. In einer Verschränkung von Anamnese und Epiklese wird die Kirche, hier repräsentiert in der feiernden Versammlung, in der Kraft Gottes eingeborgen in die heilsgeschichtliche Dynamik der Oikonomia Gottes, die auf diese Weise zugleich in ihr repräsentiert, d.h. wirklich vergegenwärtigt ist.

  • Der Einsetzungsbericht setzt den - durch die Wandlungsepiklese unterbrochenen - anamnetischen Teil fort und nimmt direkten Bezug auf das letzte Abendmahl Jesu mit den Seinen. Die Texte der unterschiedlichen Hochgebete unterscheiden sich hinsichtlich der Schilderung der Situation (z.B. "Am Abend vor seinem Leiden...", "In der Nacht, da er verraten wurde...", "Da er die Seinen liebte, die in der Welt waren..."). Die sog. Herrenworte jedoch wurden im Kontext der Liturgiereform durch Paul VI. für alle Hochgebetsformen in freier Anlehnung an Lk 22,17-20 und 1 Kor 11,24-25 gleichlautend festgelegt (was möglich ist, was aber nicht notwendigerweise so sein müsste). Liturgiegeschichtlich ist festzustellen, dass es in den ersten beiden Jahrhunderten Hochgebetstexte auch ohne direkte Einsetzungsworte gegeben hat, wie z.B. das Eucharistiegebet in der Didaché oder die ostsyrische Anaphora von Addai und Mari belegen, deren eucharistische Gültigkeit auch ohne Herrenworte im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zur Interkommunion mit der chaldäischen Kirche im Jahr 2001 durch die römisch-katholische Kirche explizit anerkannt worden ist.
    De
    m Abschnitt der Einsetzungsworte innerhalb des eucha­ristischen Hochgebets wurde in der Liturgiegeschichte des Westens eine ganz besondere Aufmerksamkeit zuteil, zumal seit dem Frühmittelalter infolge der fränkisch-germanischen Orientierung am Dinglich-Gegenständlichen der Fokus vermehrt auf die material-dingliche Seite des Sakraments (d.h. die Sakramentsgestalten von Brot und Wein) gerichtet war. Liturgisch äußerte sich dies etwa im Verhalten des Volkes, das seit dem Mittelalter mehr als Zuschauer denn als Teilnehmer an der Feier der Eucharistie beteiligt war. Da die liturgische Feier zu jener Zeit in den Bereich des Klerus entrückt schien und man fast nicht mehr kommunizierte (vgl. subjektive Würdigkeit als empfängerseitiges Kriterium), trat an die Stelle der Teilhabe an dem einen Brot dessen direkte Verehrung, an die Stelle der realen Teilnahme an der Eucharistie die nurmehr ehrfurchtsvolle Beiwohnung und die verehrende Anschauung der Mahlgestalten, insbesondere des Brotes  (Augenkommunion). Dieser Entwicklung entsprach auf Seiten des Zelebranten seit ca. 1200 der Brauch einer Elevation der Hostie (postkonsekratorische Erhebung, Manifestation der Realpräsenz). Ausgehend von Paris, dort eingeführt durch Odo von Sully (Bischof 1196-1208), breitete sich dieser Brauch schnell im ganzen Abendland aus. Die Elevation des Kelches hingegen setzte sich nur langsam durch und wurde erst mit dem Missale von 1570 allgemein verbindlich eingeführt.
    Die Konzentration auf die Realpräsenz und ihre dinglich-materiale Seite (vgl. Abendmahlsstreit, Verurteilung der Katharer; theologisch wurde im Hochmittelalter ein Verständnis für das eucharistische Geschehen innerhalb des vorherrschenden Substanz-Akzidentien-Schemas gesucht und paradigmenimmanent in der Bezeichnung Transsubstantiation gefunden) ließ den Hochgebetsabschnitt des Einsetzungsberichts als mutmaßliches Zentrum der Eucharistiefeier, als den wichtigsten Teil der Messe erscheinen, zu dem alle übrigen Teile in Relation gesetzt vorbereitenden oder nachbereitenden Charakter aufzuweisen schienen. Das Trachten der vielen Menschen war dementsprechend betont darauf gerichtet, den wahren Leib bei der Wandlung zu schauen. Teilweise eilte man von Kirche zu Kirche, um möglichst oft die erhobene Hostie zu schauen (vgl. Jungmann MS I 153 f.). Der Einsetzungsbericht wurde vermehrt durch Begleitaktionen (z.B. Wandlungsläuten, Inzens, ehrfürchtiges Hinknien von Altardienst und Volk; so noch heute vgl. Inst.Gen.150) herausgehoben. Einzelne Aspekte wurden eigens mimetisch unterstrichen. Im Missale von 1570/1962 begegneten Gesten wie z.B. das Erheben der Augen zum Himmel oder die Verneigung des Kopfes eigens rubriziert. Deren Parallelität zu den Einsetzungsworten begünstigte stellenweise den Eindruck, als stelle der liturgische Vollzug eine dramaturgische Nachbildung eines vergangenen geschichtlichen Ereignisses dar (vgl. Mysterienspiel). Dies aber entspricht nicht der Wirklichkeit des Mysteriums, entspricht nicht der Tiefendimension der liturgischen Handlung. Der liturgische Vollzug erhält seine unterscheidende Bestimmung, indem nämlich die Kirche als feiernde im Modus erinnernden Begehens  auf anamnetisch-epikletische Weise pneumatisch einbezogen wird in die Dynamik der Oikonomia selbst. Nur so wird in der Feier der Eucharistie die wirkmächtige Gegenwart des Herrn zum sakramentalen Ereignis; nur so wird in der Feier der Eucharistie das Pascha-Mysterium sakramental verdichtet.

  • In der postkonsekratorischen Akklamation begrüßt die Versammlung Christus den Herrn als unter den sichtbaren Zeichen von Brot und Wein gegenwärtig und spricht diesen direkt an. Dies erscheint bemerkenswert, da das Hochgebet insgesamt mit Christus im Geist an Gott den Vater gerichtet ist und somit zwischenzeitig ein Wechsel in der Anrede vollzogen wird. Der Akklamation gehen sowohl die Epiklese mit der Bitte um die Heiligung der Gaben von Brot und Wein durch die Gabe des Geistes als auch der anamnetische Teil mit dem Einsetzungsbericht voraus. Erst nach dem Vollzug beider Handlungen erfolgt die Akklamation. Die Reihenfolge dieser beiden Abschnitte aber verläuft in Ost und West umgekehrt. Im römischen Ritus wird ein erster Teil der Epiklese als Wandlungsepiklese in den anamnetischen Teil, nämlich vor den Einsetzungsbericht, eingeschoben, während ein zweiter epikletischer Teil als Kommunionepiklese entsprechend dem im Canon Romanus vorherrschenden Prinzip des symmetrischen Aufbaus später folgt. Die ostkirchlichen Liturgien hingegen lassen die Epiklese als ganze auf den anamnetischen Teil folgen. Diese Struktur erscheint konsequenter. Zugleich beugt sie einem Verständnis vor, das die heiligend-konsekratorische Wirkung des Geistes im liturgischen Vollzug punktgenau zu fixieren trachtet.

  • Auf die Akklamation folgen mehrere Abschnitte mit insgesamt epikletisch-bittendem Charakter. Eine Überleitung bildet das sog. Anamnesegebet ("Darum, gütiger Vater, feiern wir das Gedächtnis..."). Es bezieht sich wie die vorherige Anamnese nochmals auf wesentliche Momente der Heilsgeschichte. Dies erfolgt allerdings nun in der Perspektive eschatologischer Vollendung. Mit dem Pascha-Mysterium ist Jesu Sendung endgültig "vollbracht", Gottes Großtat ein für allemal verwirklicht. Mit dem Aufbruch des Eschaton in-über Geschichte ist die horizontale Zeit von Gott her und in Gott hinein in einem vertikalen Sinn endgültig aufgesprengt. Damit ist die Dimension welthafter Geschichte qualitativ überstiegen, und so die Einheit himmlischer Liturgie mit der irdischen erreicht. Insofern vollzieht sich die Liturgie nun gleichsam in der Perspektive des eschatologischen Präsens, ist die Vollendung der Welt in der Teilhabe an Gottes lebendiger Gegenwart sakramental repräsentiert.
    In dieser eschatologischen Perspektive steht die Kirche vor Gott, dankt ihm für ihre Berufung, bringt so das Brot des Lebens und den Kelch des Heiles dar (Darbringungsgebet) und verbindet dies mit der Bitte um Annahme (vgl. "Schau gütig auf die Gabe deiner Kirche").

  • Unmittelbar auf die Annahmebitte folgt die Kommunionepiklese mit der Bitte, Anteil an Christi Leib und Blut zu erhalten und darin zugleich miteinander eins zu werden im Heiligen Geist.
    Das Wirken des Heiligen Geistes ist maßgeblich
    . Die Auferweckung des Sohnes durch den Vater erfolgt a) kraft des Geistes und b) zugleich als ökonomischer Quellort der Gabe des Geistes, der sich von hier aus (1. baptismatisch-kirchengründend) auf jene ergießt, die Jesus folgen, sowie (2. kosmisch-universalisierend) den Erdkreis und das ganze All erfüllt. Die Bezeichnung πνεῦμα, durch die die LXX das hebräische רוּחַ überwiegend interpretiert, stellt entsprechend der jüdischen Denkart den Aspekt der göttlichen Wirkkraft in den Vordergrund. In trinitätstheologischer Perspektive verbürgt der Geist die perichoretische Einheit im Gottsein von Vater und Sohn, dies aber keineswegs nur als Einheitsmoment ihrer gegenseitigen Liebe, sondern zugleich als deren Frucht. Umgelegt auf die Beziehung Gottes zur Welt stellt der Geist somit die Gabe der Gottunmittelbarkeit dar (Gnade), durch die die ganze Schöpfung hineingehoben werden soll zur eschatologischen Teilhabe am inneren Leben Gottes. Sakramental wird dies durch das Anteilhaben an Christi Leib und Blut verwirklicht; genau darauf ist die Kommunionepiklese bezogen.
    Mit der koinonialen Teilhabe am inneren Leben Gottes geht zugleich auch die Gemeinschaft all jener untereinander einher, die diese Teilhabe erhalten (communio sanctorum, Gemeinschaft der Heiligen). In der Sprache der Kommunionepiklese heißt dies "ein Leib werden im Heiligen Geist" (IV) bzw. "ein Leib und ein Geist werden in Christus" (III). In dieser pneumatischen Teilhabe an Gott sowie untereinander besteht das Grundgeheimnis der Ki
    rche. In ihr ist Gottes eschatologische Gabe grundlegend vermittelt. Die Kirche ist insofern Ur-, Grund- oder Wurzelsakrament, Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott sowie untereinander (LG). Dabei handelt es sich um ein vom Geist gewirktes Werk (opus operatum), das entsprechend der Dialogik des Freiheitsbezugs auf ein (intentionales) Mitwirken des menschlichen Partners (opus operantis) angelegt ist. In der Feier der Eucharistie erscheint der Grundvollzug des kirchlichen Lebens zuhöchst verdichtet. Die Feier der Eucharistie ist die realsymbolische Zeichenhandlung schlechthin. Daher stellt diese die Mitte des kirchlichen Selbstvollzugs dar; die Kirche lebt von der Eucharistie als dem Inbegriff der realsymbolischen Gegenwart Christi in ihrem Innersten. Der kirchliche Selbstvollzug in der Feier der Eucharistie erweist sich als jetzt-Ort der bereits im Mysterium grundgelegten eschatologischen Einbergung in Gott.

  • Während die Kommunionepiklese - obgleich universal-ekklesial ausgerichtet - zunächst in direkter Weise insbesondere die anwesende feiernde Versammlung im Blick hat, reichen die anschließenden Interzessionen weiter. Die in der konkreten Versammlung repräsentierte Kirche tritt explizit für die ganze Welt und die ganze Kirche bei Gott ein und empfiehlt jene ihm an. Dies geschieht in der Gemeinschaft der ganzen Kirche, der irdischen wie der himmlischen, der Lebenden und der Verstorbenen. Stellvertretend für die irdische Kirche werden dem kirchlichen Verfassungsrecht entsprechend Papst und Ortsbischof mit Namen erwähnt, auch auf die übrigen Dienste wird Bezug genommen und so die umfassende Reichweite der eucharistischen Gemeinschaft unterstrichen. Stellvertretend für die himmlische Kirche werden Maria, Apostel und die Heiligen, kirchenjahresspezifisch einzelne auch mit Namen, genannt. Das anempfehlende Gedenken kann sich dem konkreten Anlass der Eucharistiefeier entsprechend ausdrücklich auch auf Neugetaufte, auf Neuvermählte oder auf bestimmte Verstorbene beziehen. Die Interzessionen erweisen sich dabei als umfassend und reichen von der universalen Dimension der Kirche bis zum konkreten Einzelnen. Hierin zeigt sich einmal mehr, wie sehr die Feier der Eucharistie wesentlich gesamtkirchliches Ereignis ist.

  • Die Doxologie fasst die hochgebetliche Verherrlichung Gottes abschließend zusammen. Der Lobpreis hat eine trinitarische Struktur: "Alle Herrlichkeit und Ehre" ist an Gott den Vater gerichtet, dies geschieht "in der Einheit des Heiligen Geistes", und zwar durch, mit und in Jesus Christus. Diese Struktur ist zutiefst grundgelegt im trinitarisch-perichoretischen Selbstvollzug des Gottseins. Daher bildet sie auch das Strukturprinzip der Oikonomia (Inkarnation, Pascha-Mysterium); insofern ist Gott als der, der er ist (secundum se), quoad nos zugänglich geworden. Da aber diese Struktur die Dynamik des Gottseins kennzeichnet, ist sie zugleich bestimmend für die Weise, in der das von Gott berufene Volk die Teilhabe an Gottes innerem Leben verwirklichen kann.
    Die Kirche als ganze sowie in all ihren Gliedern ist mit Jesus Christus aufs engste verbunden (mit-sein, in-sein). Aufgrund dieser pneumatischen Teilhabe ist die Kirche mithineingenommen in die Beziehung des Sohnes zum Vater, welche im Heiligen Geist besteht. Die Kirche, in ihrer Christusverfasstheit selbst eine pneumatische Größe, besteht somit durch, mit und in Christus im Geist auf den Vater h
    in. Dies ist ihre innere Wesensverfassung. In dieser Struktur vollzieht sie sich selbst. Daher mündet auch die Verherrlichung Gottes durch die Kirche ausdrücklich in diese Form. Dies kommt in der Doxologie zum Ausdruck, mit der das Hochgebet endet. Die Versammlung bekräftigt diesen Lobpreis und mit ihm das gesamte Hochgebet durch eine abschließende Amen-Akklamation und macht sich dieses Gebet sowohl ekklesial als auch individuell zueigen.

 

Die Gestalt der Hochgebetstexte im einzelnen

Die gegenwärtig im lateinischen Ritus zugelassenen Hochgebetstexte sind geprägt durch die westlich-abendländische Tradition. In ihrer jetzigen Gestalt sind sie das Ergebnis der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. In einer ersten Phase von 1964 bis 1968 wurden die inzwischen klassischen vier Hochgebete des römischen Missale von 1970 entwickelt. Das für die Umsetzung der Liturgiereform eingerichtete Consilium (Liturgierat, aus dem 1969 in organisatorischer Zusammenfassung mit der Ritenkongregation die neu eingerichtete Gottesdienstkongregation hervorging) und eine eigens eingesetzte Studiengruppe für das Hochgebet folgten der zu jener Zeit vorherrschenden Meinung, den überkommenen Canon Romanus aufgrund seiner langen Tradition für die lateinische Kirche weitgehend bestehen zu lassen und nur geringfügig zu überarbeiten (vgl. Hochgebet I). Statt einer Anpassung des Canon Romanus wurden im Sinne der Reform weitere Hochgebetstexte zusammengestellt, die alternativ zum römischen Kanon Verwendung finden sollten. Für deren Entwicklung wurde allerdings die Maßgabe zugrunde gelegt, dass sie der lateinischen Tradition entsprechen und sich in den römischen Stil einfügen sollen. Drei der vier neu vorgelegten Hochgebete wurden schließlich angenommen (Hochgebet II, III und IV); der Entwurf für ein Hochgebet V, der sich verstärkt an der Basilius-Liturgie orientierte, wurde nach Bedenken der Kongregation für die Glaubenslehre zurückgestellt. In einer zweiten Phase wurden auf Basis des erneuerten Missale schließlich weitere Hochgebetstexte für die Gesamtkirche sowie einige Hochgebete für den Gebrauch innerhalb bestimmter Teilkirchen approbiert. Dazu gehören für den deutschen Sprachraum ein Hochgebet für die Messfeier mit Gehörlosen (1970), drei Hochgebete für die Messfeier mit Kindern (1974), ein Hochgebet zum Thema Versöhnung (1974/75; 1991 lat./1993 dt.) sowie vier Hochgebete in besonderen Anliegen (1993).

  • Das Hochgebet I folgt dem traditionellen Römischen Kanon, der nur redaktionell leicht überarbeitet worden ist. Zu den Anpassungen gehören die für alle Hochgebetstexte einheitliche Gestaltung der Herrenworte im Einsetzungsbericht, die Tilgung von Gebetsschlussformeln am Ende von einzelnen Hochgebetsabschnitten sowie die Reduzierung der auf Rubriken basierenden Vorschriften (z.B. Gesten, Zahl der Kreuzzeichen).
    Kennzeichnend für die Struktur des Hochgebet I ist eine spiegelbildlich-symmetrische Anordnung der einzelnen Hochgebetsabschnitte, die schalenartig um einen zentralen Abschnitt in der Mitte des Hochgebets gelagert sind (vgl. Schaubild). Dieser zentrale Abschnitt umfasst Einsetzungsbericht mit Akklamation und Anamnesegebet. Um dieses Zentrum legt sich gleich einem Rahmen in einer ersten Schale ein zweigeteiltes Darbringungsgebet jeweils mit Epiklese, deren erster Teil mit Darbringungsgebet I "hanc igitur" und Wandlungsepiklese "quam oblationem" unmittelbar vor, deren zweiter Teil mit Darbringungsgebet II "supra quae" und Kommunionepiklese "supplices te rogamus" unmittelbar nach dem Zentrumsabschnitt angelagert sind. In einer zweiten Schale sind Interzessionen zusammengefasst. Deren erster Abschnitt beinhaltet Interzessionen für die ganze Kirche, für die das Opfer dargebracht wird in Gemeinschaft mit Papst und Ortsbischof, deren Namen ausdrücklich genannt werden, sowie Interzessionen für alle Diener und Dienerinnen einschließlich der aktuell versammelten. Eng mit den Interzessionen verbunden ist ein anschließendes Gedenken der Heiligen, die als Intercessores (Fürsprecher) bei Gott in den Anliegen der Kirche verstanden werden. Dabei wird eine Liste von Namen vorgetragen, angefangen von Maria, Josef (erst 1962 eingefügt), Aposteln, frühen stadtrömischen Bischöfen bis hin zu einigen Namen von Märtyrern, denen die frühe Ortskirche von Rom sich in besonderer Weise verbunden wusste. Diesen Interzessionen mit Heiligengedächtnis entspricht ein zweiter gleichgestalteter Hochgebetsabschnitt nach der Kommunionepiklese. Die Interzessionen empfehlen die Verstorbenen Gott an sowie die aktuell zur Eucharistiefeier versammelten Kirchenglieder, die als sündige Diener auf Gottes Barmherzigkeit und das Erbe des Himmels hoffen. Das fürbittende Gedenken zielt auf Anteil an der Gemeinschaft der Heiligen, die bei Gott vollendet sind. Namentlich erwähnt wird eine Liste von Märtyrernamen, die mit Johannes dem Täufer beginnt, woran sich sieben Männer- und sieben Frauennamen aus altkirchlicher Zeit anschließen, deren Verehrung zur Zeit der Abfassung des Textes lebendig war. Eine dritte Schale umfasst jeweils kurze Überleitungen: einerseits am Beginn des Kanon zum vorausgegangenen Lobpreis (Präfation/Sanctus) in Form einer Annahme- und Segensbitte über die Gaben von Brot und Wein, andererseits zum Ende des Kanon im Gedenken an Gott als den Schöpfer dieser Gaben, der ihnen Leben und Weihe gibt und sie in Form der Kommunion ausspendet. Die vierte und damit äußerste Schale bildet der doxologische Lobpreis, der zu Beginn des Hochgebets (dem Kanon vorgelagert) in der Präfation mit Sanctus-Akklamation sowie zum Abschluss des Hochgebets in einer trinitarisch strukturierten, das ganze Hochgebet einfassenden Doxologieformel zum Ausdruck kommt, die von der ganzen Versammlung durch feierliche Amen-Akklamation bekräftigt wird.



    Ein aktiver Mitvollzug des Hochgebet I setzt idealerweise voraus, um die besondere Architektur dieses Hochgebets zu wissen, welche in den Umständen der Entstehungszeit begründet liegt. Die betonte Wahl klassisch-lateinischer Stilelemente steht im Kontext der umfassenden Bestrebungen in Rom seit dem 4.-6. Jhd., trotz einer Verlagerung der Schwerpunkte des römischen Reiches gen Osten, die eigenständige Bedeutung der Stadt Rom und ihrer Tradition zu betonen. Im Hinblick auf das kirchliche Leben äußert sich dies etwa in der Vereigenständigung der Liturgie. Statt der bisher vorherrschenden griechischen Liturgie kommt es nun zur Ausbildung einer lateinischen Tradition. Keineswegs werden dabei griechische Texte einfach übersetzt, vielmehr wird das ganze liturgische Geschehen im Westen in die lateinische Lebenswelt transponiert. Statt hymnisch-lobpreisender Doxologie, einer Lobpreisung Gottes in überströmenden Worten, soviel man nur vermag, dominiert, lateinischem Denken entsprechend, eine eher knappe, periodisch gebaute Sprachform (vgl. Orationen); statt der ganzen Oikonomia Gottes in überströmendem Lobpreis zu gedenken, macht sich lateinisches Gedenken stets möglichst konkret an einzelnen Heilstaten fest (vgl. Präfationen). Statt sich dem großen Mysterion dankbar-gedenkend und antwortend-lobpreisend auszusetzen, rücken eher das historische Geschehen (res gestae) und dementsprechend etwa der Einsetzungsbericht mit den Herrenworten in den Fokus. Dementsprechend werden eher einzelne Aspekte wie z.B. Darbringung, Bitte um Annahme oder konkrete Fürbitten im liturgischen Handeln differenziert zum Ausdruck gebracht. Insofern muss Hochgebet I als durch und durch lateinisch-römisches Kunstwerk erscheinen, dessen Struktur dem Ideal spiegelbildlicher Symmetrie und Periodenbau entspricht. Macht man sich die entstehungszeitbedingten und kulturellen Hintergründe liturgiegeschichtlich jedoch nicht bewusst, wird man in Hochgebet I schwerlich mehr als eine bloße Abfolge von Einzelgebeten erkennen können, in denen eucharistische Doxologie durch diverse Bitten und Gebete überlagert ist. Insofern setzt der Gebrauch von Hochgebet I vieles voraus und stellt mit Sicherheit die höchsten Ansprüche an die ganze feiernde Versammlung.

  • Das Hochgebet II ist in Anlehnung an den ältesten überlieferten Hochgebetstext aus der Traditio Apostolica (um 215), die traditionell Hippolyt zugeschrieben wurde, gestaltet. In der Textvorlage folgt auf den Einleitungsdialog eine durchgängig fließende doxologische Preisung. Bereits der erste Satz unterstreicht den Charakter der Danksagung: "Wir sagen dir Dank, Herr, durch deinen geliebten Sohn, Jesus Christus". Daran schließen sich eine Reihe von Relativsätzen an, die sich inhaltlich auf Jesus Christus beziehen und so christozentrisch das anamnetische Gedenken der Großtat Gottes zum Ausdruck bringen: "den du uns in der Endzeit als Heiland und Erlöser und Boten deines Ratschlusses gesandt hast; der dein unzertrennliches Wort ist, durch den du alles geschaffen hast und der dir wohlgefällig war" etc. In dieser Form setzt sich in der Traditio Apostolica die anamnetische Preisung bis zu den Herrenworten über Brot und Wein fort. Darauf folgen Darbringungsgebet, Epiklese und Schlussdoxologie.
    In der heutigen Fassung des Hochgebet II sind all diese Abschnitte zwar aufgenommen, die Gestalt des Hochgebetes ist jedoch entsprechend einem heutigen - sequentiellen, nicht achsensymmetrischen - Strukturschema umgestaltet. Die anamnetischen Relativsätze aus der Vorlage sind in die Eigenpräfation, die allerdings ausgetauscht werden darf, aufgenommen und werden in der deutschen Übersetzung als Abfolge von Hauptsätzen widergegeben. Diese Präfation thematisiert, wenn auch in sehr knapper Weise, Gottes Großtat als ganze, und unterscheidet sich somit gegen jene Präfationen lateinischer Tradition, die jeweils nur einen spezifischen Aspekt der Oikonomia aufgreifen. Auf die Präfation folgen nun Sanctus-Akklamation, Postsanctus, eine zweigeteilte Epiklese, die wie bei Hochgebet I die Einsetzungsworte mit Anamnese- und Darbringungsgebet umschließt sowie drei Abschnitte an Interzessionen, die die Vorlage in der Traditio Apostolica nicht kennt.

  • Das Hochgebet III ist aus einem Vorschlag des Liturgiewissenschaftlers Cipriano Vagaggini zu einer Neufassung des bisherigen Hochgebetes, d.h. des Canon Romanus, hervorgegangenen. Dabei sind Elemente aus dem Römischen Kanon sowie aus anderen liturgischen Traditionen entsprechend dem heutigen sequentiellen Strukturschema für die Hochgebete umgearbeitet worden. Der Text des Hochgebetes knüpft direkt an Präfation und Sanctus-Akklamation an: "Ja du bist heilig, großer Gott, und alle deine Werke verkünden dein Lob". Damit wird das dankbare Gedenken an Gottes Großtat in einem eigenen doxologischen Abschnitt (mit Einschüben für Sonntage und Hochfeste) nochmals aufgegriffen. Das prophetische Wort (Mal 1,11) vom reinen Opfer leitet über zur Epiklese über die Gaben. Die Bezeichnung der Gaben als heiliges und lebendiges Opfer wird im Anamnese- und Darbringungsgebet mit Blick auf das Bild des geopferten Lammes sowie in den Interzessionen ("Opfer unserer Versöhnung") wieder aufgenommen. Die Bitte für die Verstorbenen richtet den Blick auf das "zu Tische sitzen in deinem Reich" und artikuliert damit zugleich die untrennbare große Gemeinschaft zwischen den Lebenden, die zur Feier der Eucharistie aktuell versammelt sind, mit den Verstorbenen.

  • Hochgebet IV verfügt über den umfangreichsten anamnetisch-doxologischen Teil unter den vier Hochgebeten des Missale von 1970. Die Präfation hebt an mit einem Lobpreis auf Gott: "Denn du allein bist der lebendige und wahre Gott. Du bist vor den Zeiten und lebst in Ewigkeit. Du wohnst in unzugänglichem Licht." Angemessenerweise erst in einem zweiten Schritt gilt der Lobpreis Gott als dem Schöpfer von allem; denn die Schöpfung geschieht frei, nicht notwendigerweise, und folgt nicht einfachhin aus dem Gottsein: "Alles hast du erschaffen, denn du bist die Liebe und der Ursprung des Lebens. Du erfüllst deine Geschöpfe mit Segen und erfreust sie alle mit dem Glanz deines Lichtes." In einem dritten Schritt geht der Blick auf die Geschöpfe, und unter diesen zunächst auf die vor Gott stehenden Engel: "Vor dir stehen die Scharen der Engel und schauen dein Angesicht. Sie dienen dir Tag und Nacht, nie endet ihr Lobgesang." An diesem Lobgesang himmlischer Liturgie nimmt auch die irdische Liturgie Kirche teil: "Mit ihnen preisen auch wir deinen Namen, durch unseren Mund rühmen dich alle Geschöpfe und künden voll Freude das Lob deiner Herrlichkeit." Damit ist ein direkter Übergang zur Sanctus-Akklamation gegeben. Im Unterschied zu den ersten drei Hochgebeten setzt sich die anamnetisch-lobpreisende Verherrlichung Gottes auch nach dem Sanctus in mehreren Abschnitten fort. Explizit wird dabei der Vater angesprochen; der Lobpreis der nun folgenden Abschnitte macht sich an seinen Werken fest, folgt dabei der trinitarischen Perichorese und ist konsequent heilsgeschichtlich ausgerichtet: Von der Schöpfung des Menschen als Gottes Bild, über das immer neue Angebot des Bundes, die Heilserwartung gemäß dem Wort der Propheten, der Sendung des Sohnes, der in der Fülle der Zeit durch den Heiligen Geist als Mensch erschienen ist, Leben und Wirken Jesu bis hin zum Pascha-Mysterium von Tod, Auferstehung Jesu sowie der Gabe des Geistes, der alle Heiligung vollendet. Die nun folgende Epiklese über die Gaben von Brot und Wein fügt sich bruchlos ein: "So bitten wir dich, Vater: der Geist heilige diese Gaben, damit sie uns werden Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus, der uns die Feier dieses Geheimnisses aufgetragen hat als Zeichen des ewigen Bundes." Das Hochgebet IV fährt nun gemäß dem sequentiellen Strukturschema für die Hochgebete fort.
    Kennzeichnend für Hochgebet IV ist die umfassende Preisung Gottes. Aufgrund der Struktur im Aufbau des Lobpreises ist der Text der Präfation fest im Hochgebet verankert und daher nicht austauschbar; die Sanctus-Akklamation fügt sich bruchlos in den Lobpreis ein, auch nach dem Sanctus wird der Lobpreis fortgesetzt, nun im Hinblick auf Gottes Großtat von der Schöpfung des Menschen bis zur Gabe des Geistes. Da sich der Lobpreis mit Blick auf Gottes Großtat als ganze entfaltet, ohne einen besonderen Aspekt der Oikonomia wie sonst in der lateinischen Tradition üblich hervorzuheben, somit östlich-antiochenische (vgl. Apostolische Konstitutionen) mit römischer Tradition verbu
    nden wird, mutet Hochgebet IV in besonderer Weise ökumenisch an.

 

Eucharistisches Mahl (ritus communionis)

Auf das eucharistische Hochgebet folgt das eucharistische Mahl (Kommunion). Die Kernhandlungen "brechen" des Brotes und "austeilen" der eucharistischen Gaben sind im Verlauf der Liturgiegeschichte durch zusätzliche Riten erweitert worden.

  • Das Gebet des Vater Unser (vgl. Mt 6,9-13; Lk 11,2-4) ist seit dem 4. Jhd. im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf das eucharistische Mahl in Ost und West belegt. Insbesondere die Brotbitte stellt einen inneren Bezug zwischen Herrengebet und Kommunion her (vgl. Cyprian, Ambrosius). Während das Vater Unser im griechischsprachigen Osten nach der Brotbrechung unmittelbar vor der Kommunion gebetet wurde, rechnete man es im lateinischen Westen zur Zeit Gregors I. - veranlasst durch den doxologischen Charakter der ersten drei Bitten - dem Hochgebet zu. Durch diese Auffassung begünstigt, wurde das Vater Unser seit karolingischer Zeit nur mehr durch den Priester allein rezitiert. Die übrige Versammlung hingegen bekräftigte lediglich durch Akklamation die Worte des Zelebranten und machte sie sich dadurch zueigen. Heute wird das Vater Unser wieder in der Gemeinschaft der ganzen Versammlung gesungen bzw. gesprochen. Der Vorsteher führt dabei durch eine spezifische Einleitung auf das gemeinsame Gebet des gesamten Vater Unser hin (Inst.Gen.81; 152; 237). Auch die Anrede "Vater Unser" erfolgt gemeinsam. Da das Vater Unser kein Präsidialgebet ist, erscheint eine einheitliche Gebetshaltung der ganzen Versammlung einschließlich des Hauptzelebranten angezeigt. Insofern die Rubriken für Haupt- und Konzelebranten die Ausbreitung der Hände vorsehen (Inst.Gen.237), ergibt sich diese Form als Gebetshaltung für die ganze Versammlung.
    Der Embolismus (<
    ἐμβάλλειν, hineinwerfen), der durch den Hauptzelebranten allein vorgetragen wird (Inst.Gen.53; 238), knüpft unmittelbar an die letzte Vater-Unser-Bitte an, nimmt die Bitte um Erlösung von allem Bösen auf, ergänzt sie durch die Bitte um Frieden und führt hin auf den Aspekt der zuversichtliche Erwartung des Kommens Jesu Christi in Herrlichkeit. Damit ist der bruchlose Übergang zu der im Missale von 1970 wieder eingeführten doxologischen Akklamation "Denn dein ist das Reich" gegeben, die bereits in der alten Kirche gebräuchlich war und auf das Vater Unser bezogen worden ist (vgl. in zahlreichen Bibelhandschriften Glosse zu Mt 6,13; vgl. Did. 8,2; 9,4). Der ganze erweiterte Vater-Unser-Teil wird durch Amen-Akklamation abgeschlossen.

  • Die Bitte um Teilhabe am eschatologischen Frieden des Herrn sowie dessen Zuspruch an die ganze Versammlung mit dem möglichen wechselseitigen Austausch einer Geste des Friedens gehört heute zu den Riten, die dem eucharistischen Mahl vorausgehen. In der alten Kirche fand sich ein vergleichbares rituelles Element nach der Verabschiedung der Katechumenen am Übergang vom Wortgottesdienst zum eucharistischen Teil (so heute wieder im Zairischen Ritus; auch für den Römischen Ritus wird dies erwogen). Lediglich in Nordafrika bestand der Brauch, den Friedenskuss erst vor der Kommunion zu tauschen. Diese Gepflogenheit wurde während des 4. Jhd. in Rom übernommen. Ein Hintergrund hierfür dürfte in der zurückgehenden Kommunionpraxis und der schließlich gar förmlich gewordenen Verabschiedung der Nichtkommunizierenden vor der Kommunion bestanden haben. Analog zur Entlassung der Katechumenen war erst jetzt die eucharistische Mahlgemeinde unter sich und tauschte miteinander den Friedenskuss. Die vorzeitige Verabschiedung der Nichtkommunizierenden führte in der Folgezeit zu diversen Verschiebungen im rituellen Ablauf (vorverlegter Entlassungssegen, Brotbrechung bereits während des Embolismus, von der Praxis der Krankenkommunion her überschatteter verselbständigter Kommunionritus). Im Missale von 1970 wurden viele der während der Liturgiegeschichte dem eucharistischen Mahl zugewachsenen rituellen Elemente zwar beibehalten, jedoch in eine auf das Kommuniongeschehen hinzielende einheitliche Abfolge gebracht.
    Die Bitte um den Frieden mit kurzer Einleitung ("Der Herr hat zu seinen Aposteln gesagt..." mit kirchenjahresspezifischer Varia
    nte „Am Ostertag trat Jesus in die Mitte seiner Jünger und sprach den Friedensgruß“) greift die Worte eines ehemals stillen Vorbereitungsgebets des Priesters auf die Kommunion auf. Derartige Privatgebete des Priesters - das Missale von 1962 kannte drei - waren seit germanisch-fränkischer Zeit in der lateinischen Liturgie assimiliert worden. Bemerkenswert erscheint insbesondere der Wechsel in der Anrede. Während das Vater Unser wie bereits das Hochgebet an Gott den Vater gerichtet ist, gerät nun Jesus Christus im Hinblick auf die bevorstehende Kommunion direkt in den Fokus.
    Der dialogische Zuspruch "Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch - und mit deinem Geiste" entspricht der bischöflichen Grußformel zu Beginn der Eucharistiefeier und artikuliert die in der pneumatischen Gegenwart des Herrn verbürgte Teilhabe seiner Kirche an der eschatologischen Vollendung ihres in der Herrlichkeit des Vaters erhöhten Herrn Jesus Christus. Die Grußformel selbst entstammt der Alltagssprache zu neutestamentlicher Zeit (
    שׁלוֹם/Schalom). Die begleitende Geste, die Hände während dieser Grußformel auszubreiten, deutet eine Umarmung der Versammelten an. Diese Ausdrucksform kann (fakultativ je nach Anlass, nach Aufforderung durch den Diakon) eine Fortsetzung finden in einem Friedensgruß der Versammelten untereinander: gemeint ist dabei der wechselseitige Austausch einer Geste des Friedens (z.B. Händedruck, Zunicken, accolade, bisou bisou) unter den zum eucharistischen Mahl Versammelten, keine Emanation vom Altar her.

  • In direkter Vorbereitung auf das eucharistische Mahl wird nun das Brot gebrochen, damit es anschließend ausgeteilt werden kann. Damit knüpft das liturgische Handeln der Kirche an Jesu eigenes Tun an, der beim sog. Letzten Abendmahl das Brot gebrochen und seinen Jüngern gereicht hat (Mt 26,26; Mk 14,22; Lk 22,19; 1 Kor 11,24). Diese Geste ist ein zur Zeit Jesu über Israel hinaus im Orient verbreiteter Brauch zu Beginn einer Mahlzeit (vgl. Jes 58,7; Jer 16,7). Die Evangelien jedoch gebrauchen diesen Begriff nicht für gewöhnliches Essen, sondern reservieren ihn für das Brotwunder (Mt 14,19; 15,36; Mk 8,6; Lk 9,16) und das Abendmahl Jesu mit den Seinen. Das Brotbrechen erschien für die Eucharistiefeier so zentral, dass es zum Erkennungszeichen und Grundmerkmal der christlichen Eucharistiefeier überhaupt geworden ist (vgl. Lk 24,30-31.35: Die Emmausjünger erkannten Jesus, als er das Brot brach) und in apostolischer Zeit der ganzen Feier ihren Namen gab.
    Die eucharistische Teilhabe aller an dem einen Brot ist sakramentales Zeichen für die Einheit der Vielen in der Kirche (corpus Christi mysticum) und ihre Einheit mit Christus dem Haupt. "Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot" (1 Kor 10,16b-17). Aufgrund dieser besonderen Zeichenhaftigkeit ist es erforderlich, für die Eucharistiefeier eine Brotsorte auszuwählen, die von ihrer Beschaffenheit her tatsächlich als Speise erkennbar ist und die man für die Kommunion auch wirklich in mehrere Teile brechen kann (Inst.Gen.321; vgl. Inst.Gen.83). Dass alle Kommunikanten einen Teil dieses selben gebrochenen Brotes erhalten, wäre das Ideal eucharistischer Praxis. Aufgrund praktischer Gründe, etwa wegen der großen Zahl der Kommunizierenden, bleiben jedoch auch die kleinen Hostien weiterhin zugelassen; sie stellen aber nicht mehr den Normalfall dar. Falls kleine Hostien verwendet werden, ist Sorge dafür zu tragen, dass wegen der Zeichenhaftigkeit der Teilhabe an dem einen Brot zumindest einige der Gläubigen Teile des gebrochenen Brotes erhalten, das anders als im Missale von 1570/1962 nicht mehr als Priesterhostie zu verstehen ist. Zudem sollen auch die kleinen Hostien - zusammen mit dem größeren Brot in einer einzigen Schale - in der betreffenden Eucharistiefeier selbst konsekriert werden (Inst.Gen.85; vgl. Pius XII., mediator Dei 305.307, im Rückgriff auf Benedikt XIV.). Der Gebrauch von vorkonsekrierten Hostien aus einer anderen Eucharistiefeier, die dem Tabernakel entnommen werden, dient normalerweise dem Ausgleich von Überhängen, darf aber keineswegs den Normalfall für die Kommunion der Gläubigen bedeuten (Ausnahme: Karfreitag; vgl. Liturgie der vorkonsekrierten Gaben).
    Während der Handlung der Brotbrechung, nicht mehr erst danach, wird das Agnus Dei gesungen bzw. gesprochen. Das Agnus Dei ist griechisch-syrischen Ursprungs und wurde durch Sergius I (687-701) in die römische Liturgie eingeführt. Die Bezeichnung des in der Gestalt des Brotes sakramental gegenwärtigen Herrn Jesus Christus als "Lamm" unterstreicht den inneren Bezug zum Pascha-Mysterium (vgl. 1 Kor 5,7; Joh 1,29.36; Offb 5,6-14; 13,8). Als Begleitgesang werden die Agnus Dei Rufe so lange wiederholt, wie die Brotbrechung dauert. Die Anzahl der Wiederholungen ist also nicht wie im Missale von 1570/1962 auf die Dreizahl festgelegt. Seit dem 11./12. Jhd. besteht zudem der Brauch, die letzte Wiederholung mit der Coda "dona nobis pacem - gib uns deinen Frieden" zu beschließen. Die Entstehung dieses Brauchs ist liturgiegeschichtlich am mittelalterlichen Übergang zum Gebrauch kleiner Hostien anzusetzen. Da sich die Brotbrechung infolgedessen verkü
    rzte, ergab sich nämlich in der Praxis zuweilen eine Überlagerung mit dem Friedenskuss.
    Im Zusammenhang mit der Brotbrechung wird das rituelle Element der sog. Mischung (commixtio) vollzogen, bei der ein Partikel des gebrochenen eucharistischen Brotes in den Kelch eingesenkt wird. Dieser kurze Ritus ist das Resultat mehrerer liturgiegeschichtlicher Entwicklungen. Die Ursprünge für die Mischung liegen in der Hauskommunion in frühkirchlicher Zeit begründet, als die Gläubigen vom eucharistischen Brot mit nach Hause nahmen bzw. es ihnen durch Diakone überbracht wurde. War das Brot inzwischen hart geworden, wurde es in in Wein und Wasser eingetaucht und aufgeweicht, um es so wieder konsumierbar zu machen. Innerhalb der Liturgie gebräuchlich wurde die Konsumption der gemischten eucharistischen Gaben in der byzantinischen Form der Löffelchenkommunion des in den Kelch eingesenkten Brotes direkt in den Mund des Empfängers. Im Zusammenhang mit der Mischung begegnete verbreitet die Meinung, durch die Berührung mit dem Brot würde auch der Wein konsekriert.
    In der stadtrömischen Bischofsliturgie begegnet die Mischung als rituelles Element in zweierlei Hinsicht: (1.) Die Einsenkung eines Partikels ("sancta") vom eucharistischen Brot aus einer früheren Eucharistiefeier in den Kelch der aktuellen Feier wird als Moment zeitlicher Kontinuität des eucharistisch-liturgischen Handelns der Kirche verstanden. (2.) Die Übersendung eines Fragments vom eucharistischen Brot ("fermentum") an die römischen Titelkirchen, das dort in den Kelch eingesenkt wird, unterstreicht die kirchliche Einheit. Dieser Brauch wurde zu jener Zeit als Zeichen der Eucharistiegemeinschaft zwischen einzelnen Teilkirchen bzw. zwischen einem Bischof und den zu ihm gehörenden Presbytern übernommen. Später wurde eine Form der Mischung auch losgelöst von dieser Praxis beibehalten. Von der Auffassung, die Mischung entfalte eine Art konsekratorische Wirkung für den Wein, zeugt in der vortridentinischen lateinischen Liturgie das Begleitwort zur Mischung "fiat commixtio et consecratio". Im Missale von 1570 begegnet dieses Begleitwort zu einer Bitte verändert: "haec commixtio et consecratio ... fiat accipientibus nobis in vitam aeternam". Eine allegorische Deutung zur Praxis der Mischung findet sich im alten Syrien: Demnach bezeichne die Mischung die österliche Überwindung der durch den Tod bedingten Trennung von Fleisch und Blut im pneumatischen Leib der Auferstehung.

  • Dem Akt des eucharistischen Mahles geht als unmittelbare Vorbereitung ein stilles Beten aller sowie die Einladung zum Mahl mit den Worten  "Seht das Lamm Gottes" voraus (Inst.Gen.84). Für das Stillgebet des Hauptzelebranten stehen zwei ausformulierte, direkt an Christus gerichtete Privatgebete (ohne Einleitung, ohne Amen, ohne Orantehaltung) alternativ zur Wahl (Inst.Gen.240); dabei handelt es sich um das ehemals zweite und dritte stille Vorbereitungsgebet des Priesters auf die Kommunion aus dem Missale von 1570/1962. Daraufhin zeigt der Hauptzelebrant den Gläubigen das über der Hostienschale erhobene eucharistische Brot mit dem auf Jesus hinweisenden Wort Johannes des Täufers "Seht das Lamm Gottes..." (Joh 1,29). Gemeinsam mit der ganzen Versammlung bringt er seine Demut vor dem Herrn zum Ausdruck mit den Worten des Hauptmanns von Kapharnaum "Herr, ich bin nicht würdig..." (Mt 8,8).
    Daraufhin findet das eucharistische Mahl statt. Der H
    auptzelebrant eröffnet die Kommunion der ganzen Versammlung und kommuniziert daher unmittelbar als erster und nicht etwa als letzter. Dies mag unterstreichen, dass nicht der Hauptzelebrant, sondern Christus selbst Gastgeber und Ausspender des Mahles ist, aus dessen Hand alle empfangen. Daher bleibt für die Form des eucharistischen Mahles immer die dialogische Struktur "geben" - "empfangen" prägend. Dabei kommt es in erster Linie dem Hauptzelebranten zu, repräsentativ für Christus die eucharistische Gabe den Kommunizierenden zu reichen. Sodann sind es die Konzelebranten, die zusammen mit dem Hauptzelebranten kollegial repräsentativ für Christus stehen und denen daher die Aufgabe der Kommunionausteilung zukommt, sowie den assistierenden Diakonen, die den Hauptzelebranten in der Ordnung der Liturgie bei der Ausübung seines Dienstes unterstützen. Wenn die Zahl der Kommunizierenden jedoch sehr groß ist und die Zahl der Bischöfe, Priester und Diakone (= ordentliche Spender der Kommunion gemäß CIC can. 910 §1) für die Kommunionspendung nicht ausreicht, können auch weitere Personen als außerordentliche Spender mit der Teilnahme an diesem Dienst ggf. ad hoc beauftragt werden (CIC can. 910 §2; 230 §3; Inst.Gen.162).
    Die dialogische Struktur der Kommunion kommt neben der Entsprechung von "geben" und "empfangen" zusätzlich in einem Begleitwort zum Ausdruck. Dieses lautet "Der Leib Christi / Das Blut Christi" und wird durch den Kommunizierenden in einem seinen Glauben bekennenden, vernehmlich gesprochenen "Amen" bekräftigt (Inst.Gen.161). Dieses Begleitwort ist durch Ambrosius bereits für das 4. Jhd. belegt. Liturgiegeschichtliche Entwicklungen führten allerdings zu einer Erweiterung dieses Wortes in Ost und West. Fränkisch-germanisch erhielt das Begleitwort die Form eines Segenswunsches, die für den lateinischen Ritus bis zum Missale von 1962 prägend blieb. Spuren dieser liturgiegeschichtlichen Entwicklung finden sich noch heute im Begleitwort des Hauptzelebranten bei dessen eigener Kommunion: "Corpus / sanguis Christi custodiat me in vitam æternam; Der Leib / Das Blut Christi schenke mir das ewige Leben".
    Die Teilhabe der Versammlung am eucharistischen Mahl beschränkt sich im lateinischen Ritus heute meist auf die Teilhabe an dem einen Brot. Ursprünglich gehörte auch die Kelchkommunion selbstverständlich zum eucharistischen Mahl. Im Abendland kam diese Praxis während des Mittelalters jedoch aus der Übung. Die Form der Kelchkommunion veränderte sich zunächst in einer Weise, die nicht mehr als Trinken im eigentlichen Sinn bezeichnet werden kann (z.B. Eintauchen der Hostie in den Kelch, Saugröhrchen). Dabei mag die Ehrfurcht, etwa um praktische Probleme wie Verschüttung zu vermeiden, eine zentrale Rolle gespielt haben. Vor allem aber konzentrierte sich die mittelalterliche Schaufrömmigkeit auf die Brotsgestalt. Als legitim erschien die nunmehrige Beschränkung des eucharistischen Mahles der Versammelten auf die Gestalt des Brotes vor dem Hintergrund der theologischen Einsicht, dass in jeder einzelnen der beiden Gestalten Christus als ganzer empfangen wird. Diese Konkomitanzlehre wurde während des 13. Jhd. theologisch entfaltet und insbesondere durch die Konzilien von Florenz (DH 1321) und Trient (DH 1641; 1653), letzteres mit gegenreformatorischer Orientierung, lehramtlich bekräftigt.
    Die Beschränkung auf die Teilhabe an dem einen Brot und der Verzicht auf die Kelchkommunion der gesamten Versammlung in der lateinischen Kirche blieb während der folgenden Jahrhunderte bestehen. Erst im Zusammenhang mit der liturgischen Bewegung, die eine Rückbesinnung auf die Wurzeln und die Bedeutung der liturgischen Vollzüge mit sich brachte, trat auch die Kelchkommunion wieder verstärkt in den Blick. SC 55 ebnet - unter nochmaliger Einschärfung der tridentinisch-eucharistietheologischen Grundsätze - den Weg für die Wiedereinführung der Kelchkommunion. Die anfänglich angedachten Beschränkungen auf bestimmte Anlässe blieben ohne Bestand. Auf Basis der Instruktion "Sacramentali Communione" von 1970 konnten fortan die Ortsbischöfe über die Möglichkeit der Kelchkommunion für die ganze Versammlung entscheiden. Diese wurde damit grundsätzlich und ohne person- oder anlassbezogene Beschränkungen möglich (im Unterschied zu AEM 242 erscheint jedoch die Auflistung in Inst.Gen.283 erheblich vermindert), solange würdige Spendung und ehrfürchtiger Empfang  (vgl. Inst.Gen.283) sowie die Lehre von der Eucharistie (vgl. Inst.Gen.282) gewährleistet bleiben. Im Grundsatz wurde damit die defensive Haltung bzgl. der Kelchkommunion überwunden. De facto aber stellt sie verbreitet noch immer mehr die Ausnahme als den Regelfall dar. Die derzeit gültige Grundordnung allerdings bezeichnet die Kommunion unter beiden Gestalten hinsichtlich der Zeichenhaftigkeit als die "vollere Form" (Inst.Gen.281), zumal der eigentliche Mahlcharakter auf diese Weise stärker hervortritt und so der Auftrag des Herrn ("Trinket alle daraus") angemessener erfüllt wird.
    Die eucharistische Teilhabe an dem einen Brot und dem einen Kelch ist - wie alle ekklesialen Akte - stets Vollzug der ganzen Kirche. Der Kommunionempfang hat daher wie die gesamte Feier der Eucharistie einen zuinnerst gemeinschaftlichen Charakter. In der Kommunion des Einzelnen wird dieser pneumatisch-kirchliche Vollzug repräsentativ für die ganze Kirche auf individuell-konkrete Weise verwirklicht. In der liturgisch ausgestalteten Form des Kommunionempfangs kommen daher individuelle wie auch gemeinschaftliche Momente zum Ausdruck. Zu ersteren gehören etwa der bewusste Vollzug dieses liturgischen Aktes, die eigene Ausrichtung auf den Herrn, das persönliche Gebet sowie die äußere würdige Form. Diese persönlich-individuelle Ebene der Koinonia ist zugleich umfasst von einer ekklesialen Dimension dieser Koinonia. Diese kommt in der wenn auch zeitlich gedehnten Einheit der Kommunionhandlung, in der gemeinsamen Kommunionprozession (die idealerweise nicht zum Schlangestehen, sondern zum gemeinsamen Umstehen des Altars führen sollte) sowie im gemeinsamen Kommuniongesang zum Ausdruck. Der Begleitgesang zur Kommunion, der zugleich die Innen- und Tiefendimension dieser liturgischen Handlung verbal ausdeutet, bringt die ekklesial-geistliche Gemeinschaft aller Teilnehmer im einheitlichen Zusammenklang ihrer Stimmen zum Ausdruck, welcher den Gemeinschaftscharakter der Kommunionprozession unterstreicht (vgl. Inst.Gen.86; 87). Der aus praktischen Gründen idealerweise responsorial zu gestaltende Begleitgesang zur Kommunion ist wie der Introitus von Gattung und Stil her ein Prozessionsgesang und als solcher bereits im 4. Jhd. belegt. Er setzt direkt nach der Einladung mit Beginn der Kommunionhandlung, d.h. mit der Kommunion des Hauptzelebranten, ein (Inst.Gen.86; 159). Liturgiegeschichtlich ist mit dem verbreiteten Fernbleiben vom Tisch des Herrn im Mittelalter auch der Begleitgesang zur Kommunion, ursprünglich ein Kehrvers mit Psalm, verkümmert. Im 10./11. Jhd. entfiel der Psalm, und es blieb nur die Antiphon als isolierter Kommunionvers übrig. Mit der inzwischen wiedererlangten Teilhabe der ganzen Versammlung am Tisch des Herrn hat auch der Begleitgesang zur Kommunion wieder seine Bedeutung zurückerlangt. De facto allerdings wird dieser, sofern er überhaupt zur Ausführung kommt, zumeist nur von Chor/Schola - repräsentativ für die ganze Versammlung - vorgetragen; fast überall im deutschen Sprachraum erklingt statt eines Kommuniongesangs zumeist Orgelmusik.
    Für den Empfang des eucharistischen Brotes haben sich im Verlauf der Liturgiegeschichte die Formen der Hand- und Mundkommunion herausgebildet. Die Handkommunion, bei der die Hände eine Art Thron bilden (Cyrill von Jerusalem), stellt die bereits in der Alten Kirche übliche Praxis dar. Erst ab dem 9. Jhd. kam zugleich mit der Einführung des ungesäuerten Brotes im fränkisch-römischen Westen die Mundkommunion in Übung. Ab dem 11. Jhd. erfolgte diese zumeist knieend, seit dem 16. Jhd. vielerorts unterstützt durch eine Kommunionbank. Seit der Instruktion  "Memoriale Domini" von 1969, die den Bischofskonferenzen eine diesbezügliche Regelungskompetenz zuspricht, hat sich in bestimmten Regionen wieder die alte Form der Handkommunion durchgesetzt, während in anderen Gegenden die Mundkommunion vorherrschend blieb. Für die Kelchkommunion (vgl. Inst.Gen.284-287) erscheint das tatsächliche Trinken aus dem Kelch als adäquateste, zumal auch ursprüngliche, Form. Je nach Größe der eucharistischen Versammlung sind ggf. mehrere Kelche vorzusehen (Inst.Gen.285a). Alternativ zum Trinken aus dem Kelch sieht Inst.Gen. nur noch die Kelchkommunion durch Eintauchen vor (Inst.Gen.285b). In der Inst.Gen. zur dritten Auflage des Missale Romanum von 2002 werden die Formen der Kelchkommunion durch Röhrchen (AEM 248-250) und durch Löffel (AEM 251-252) nicht mehr genannt.

  • Nach der Kommunionausteilung wird der Kelch, sofern er noch nicht gänzlich leer ist, vollständig konsumiert. Die übrig gebliebenen konsekrierten Hostien werden entweder konsumiert oder aber an den dafür vorgesehenen Ort (Tabernakel) übertragen. Die Gefäße (Hostienschale, Kelch) werden entweder sogleich oder unmittelbar nach dem Abschluss der Eucharistiefeier entweder am Altar oder am Kredenztisch purifiziert (Inst.Gen.164).

  • Auf die Kommunion folgt eine Zeit stillen Gebets. Im Anschluss daran oder auch stattdessen kann ein Dankhymnus (ggf. auch Psalm oder anderes Loblied) gesungen werden (Inst.Gen.88;164).

  • Das Schlussgebet (postcommunio) artikuliert den gemeinsamen Dank für die empfangene Teilhabe am Tisch des Herrn in Verbindung mit der Bitte um das Fruchtbringen ausdrücklich und bringt so die gemeinsame Danksagung nach der Kommunion zum Abschluss. Die Oration nimmt das persönliche Beten der Versammelten auf und bringt deren Anliegen mit wenigen Worten öffentlich zum Ausdruck (collecta). Das Schlussgebet ist insofern in Entsprechung zum Tagesgebet gestaltet. Wie dieses ist auch das Schlussgebet ein Präsidialgebet, es folgt den entsprechenden Strukturmomenten (z.B. Gebetseinladung, Amen-Akklamation) und wird durch den Hauptzelebranten vorgetragen. Dies kann vom Vorstehersitz aus, d.h. dem Ort, an dem sich Hauptzelebrant zuletzt zur stillen Danksagung eingefunden hat, oder vom Altar aus als dem zentralen Ort der Kommunionfeier und der ganzen eucharistischen Liturgie erfolgen. Die Orationen bringen jeweils einen liturgischen Abschnitt zum Abschluss. Mit dem Schlussgebet endet der Kommunionteil und mit diesem auch der eucharistische Teil (d.h. der zweite Hauptteil) der liturgischen Feier.
     

 

   

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